Informationen zum Coronavirus (COVID-19)

Coronavirus

Handlungsempfehlungen, Impfung und Fallzahlen für Berlin: Auf dieser Seite finden Sie Informationen zum Thema Coronavirus (COVID-19).

Handlungsempfehlungen

Seit dem 13. Februar 2023 gelten keine berlinspezifischen Corona-Maßnahmen mehr. Die Berliner Corona-Verordnung ist nicht mehr in Kraft.

Verhalten im Krankheitsfall

Bei Verdacht auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 oder unklaren Erkältungssymptomen sollten Sie sich um eine Abklärung bzw. Testung bemühen. Die Abklärung sollte vorrangig über Ihre Hausarztpraxis erfolgen. Ist das nicht möglich, können Sie den Terminservice 116117 der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin nutzen und direkt einen Termin bei einer verfügbaren Praxis buchen.

Auch außerhalb der regulären Sprechzeiten können Sie sich an die Kassenärztliche Vereinigung unter der Telefonummer 116117 wenden. Bei akuter Atemnot rufen Sie bitte den Rettungsdienst.

Wer positiv auf das Coronavirus getestet ist, sollte den Kontakt zu anderen Personen meiden. Wenn sich Kontakte nicht vermeiden lassen, sollten positiv getestete Personen eine FFP2-Maske ohne Ausatemventil tragen.

Auch ein negatives Testergebnis schließt eine Corona-Erkrankung nicht vollständig aus. Daher gilt für Personen mit Symptomen einer Atemwegsinfektion die Empfehlung, für 3 bis 5 Tage und bis zu einer deutlichen Besserung der Symptomatik zu Hause zu bleiben und Kontakte zu vermeiden.

Aktuelle Empfehlungen zum Verhalten bei Atemwegsinfektionen wie einer SARS-CoV-2-Infektion finden Sie auf den Seiten des Robert-Koch-Instituts.

Testen

Zu Ihrem eigenen Schutz und zum Schutz Ihrer Mitmenschen können Sie sich mit einem Selbsttest, Schnelltest (PoC-Antigen-Test) oder PCR-Test auf das Coronavirus SARS-CoV-2 testen bzw. testen lassen. Seit dem 1. März 2023 sind Tests für Bürgerinnen und Bürger grundsätzlich kostenpflichtig. Die Testungen können seitdem nicht mehr über die Testverordnung abgerechnet werden und werden den Testpersonen von den Teststellen privat in Rechnung gestellt.

Maskenpflicht in medizinischen Einrichtungen

Seit dem 07.04.2023 gibt es keine gesetzliche Maskenpflicht mehr. Unabhängig davon können Einrichtungen im Rahmen ihres Hausrechtes das Tragen einer Maske verlangen.

Testpflichten in Krankenhäusern und Pflegeheimen

Kranke und ältere Menschen unterliegen einem besonderen Risiko, bei einer Ansteckung mit dem Coronavirus einen schweren Krankheitsverlauf zu erleiden. Die Besuchsrechte in Kliniken, Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen können daher Hygienemaßnahmen unterliegen. Diese werden von den Einrichtungen festgelegt. Die allgemeine Testpflicht entfiel zum 1. März 2023.

Vorbeugung und Testen in der Pflege und Betreuung

Aktuelle Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts zu allgemeinen Verhaltenstipps, dem Tragen von Masken durch Pflegekräfte, Testen und Maßnahmen für Kontaktpersonen finden Sie unter Empfehlungen des RKI.

Impfen

Schutzimpfungen sind die beste Möglichkeit, sich selbst und andere vor Infektionskrankheiten zu schützen. Sie leisten zudem einen wichtigen Beitrag zur Eindämmung von Pandemien. Die Schutzimpfungen gegen das Coronavirus sind für die Bürgerinnen und Bürger unabhängig von ihrem Versicherungsstatus kostenlos. Wenden Sie sich für eine Corona-Impfung an Ihre behandelnde Ärztin bzw. Ihren behandelnden Arzt.

Auf der Website mein-apothekenmanager.de können Apotheken in Berlin aufgelistet werden, die Covid-19-Impfungen durchführen.

Auf den Seiten des Robert-Koch-Instituts und des Bundesministeriums für Gesundheit finden Sie weiterführende Informationen zur Corona-Schutzimpfung.

COVID-19-Impfempfehlung der STIKO

Die Ständige Impfkommission am Robert-Koch-Institut (STIKO) empfiehlt grundsätzlich allen Personen ab 18 Jahren mit unvollständiger Basisimmunität (weniger als 3 Antigen-Kontakte, darunter mindestens 2 Impfungen) die Impfung gegen das Coronavirus, bis die Zahl der für die Basisimmunität erforderlichen Antigenkontakte erreicht ist. Für Kinder ab 6 Monaten und Jugendliche wird eine Impfung nur noch beim Vorliegen von Grundkrankheiten empfohlen, welche zu erhöhter gesundheitlicher Gefährdung durch einen schweren COVID-19-Verlauf führen können. Schwangere sollen fehlende Impfungen erst ab dem 2. Trimenon erhalten.

Weitere Auffrischungsimpfungen

Weitere Impfungen gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 in einem Abstand von mindestens 12 Monaten zum letzten bekannten Antigenkontakt werden für Personen ab 60 Jahren oder mit Grundkrankheiten, für Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeeinrichtungen und für medizinisches Fachpersonal sowie enge Kontaktpersonen von Immunsupprimierten empfohlen. Diese sollten vorzugsweise mit einem Varianten-adaptierten mRNA-Impfstoff erfolgen. Eine Übersicht über die in Deutschland und der EU verwendeten Impfstoffe finden Sie auf der Website des Paul-Ehrlich-Instituts.

Lagebericht

Auf dieser Webseite finden Sie die aktuellen COVID-19 Indikatoren und weiterführende Auswertungen der Berliner Gesundheitsverwaltung.

Vollbildversion | Archiv | Datensätze zu COVID-19-Erkrankungen im Open-Data-Portal

Weiterführende Informationen

Homeoffixce

Leistungen nach Impfschäden

Wer durch eine Impfung oder eine andere Maßnahme der spezifischen Prophylaxe eine gesundheitliche Schädigung (Impfschaden) erleidet, kann einen Antrag auf Leistungen nach dem IfSG stellen. Weitere Informationen

Ärztin berät und tröstet junge Frau

Long-COVID/ Post-COVID

Zur Abklärung von gesundheitlichen Folgeproblemen nach einer Coronavirus-Infektion sollten sie sich an Ihre behandelnde Ärztin bzw. Ihren behandelnden Arzt wenden. Die KV Berlin bietet weitere Informationen hierzu. Weitere Informationen

Mediziner verabreicht Spritze an einem Arm

Infektionsschutz

Übersichtsseite: Ziel des Infektionsschutzes ist es, Infektionskrankheiten zu verhindern und zu bekämpfen. Arbeitsschwerpunkte der für Gesundheit zuständigen Senatsverwaltung in diesem Bereich im Überblick. Weitere Informationen