Hierzu antwortet das Bezirksamt:
Zu 1.: Nein. Die Vergabe für den Betrieb des Funktionsgebäudes erfolgte auf der Grundlage des bezirklichen Interessenbekundungsverfahrens vom Juni 2006 und der anschließenden beschränkten Ausschreibung vom März 2007. Das vorgelegte Konzept entsprach den bezirklichen Anforderungen und es wurde mit Wirkung zum 01.11.2007 ein Mietvertrag mit dem Betreiber des Funktionsgebäudes geschlossen.
Zu 2.: Da bislang die ursprünglich geplante Seebrücke nicht vorhanden ist, besteht ein Mietvertrag zum Betrieb des Funktionsgebäudes, als gastronomische Einrichtung. Dort verankert ist jedoch, auch den Betrieb der Seebrücke nach Fertigstellung zu übernehmen.
Zu 3.: Es bestehen keine vertraglich vereinbarten Mehrleistungen, die zu überwachen wären.
Zu 4.: Bei Zahlungsverzug erhält der Mieter von der Bezirkskasse entsprechende Mahnschreiben und hat die Möglichkeit die Zahlungen nachzuholen. Die Verwaltung ist bemüht, ihren Vertragspartnern die Möglichkeit einzuräumen offene Zahlungen zu begleichen und zu verhindern, dass bei Kündigungen ein kostenverursachender Leerstand herbeigeführt wird. Der Mietvertrag beinhaltet auch nicht, dass bei dreimonatigem Zahlungsrückstand der Vertrag gekündigt wird.
Zu 5.: Das Rechtsamt wurde nicht mit der Prüfung der Kündigungsmöglichkeit beauftragt. Das Rechtsamt wurde an dem Vorgang beteiligt, nachdem der von dem Mieter beauftragte Rechtsanwalt der ausgesprochenen Kündigung widersprach. Ein neues Vergabeverfahren wurde nicht eingeleitet. Es haben sich spontan und ohne Aufforderung Interessenten für den Betrieb des Funktionsgebäudes beim Bezirk gemeldet.
Zu 6.: Den erwähnten Interessenten wurde mitgeteilt, dass das Objekt zum Zeitpunkt ihres Interesses noch vermietet war, die Kündigungsmöglichkeit rechtlich geprüft werde und nicht bekannt war zu welchem Zeitpunkt eine Kündigung erfolgen könne. Den Interessenten war bekannt, dass nur bei Rechtskraft der Kündigung eine reibungslose Weiterführung des Betriebes am Frauentog seitens des Bezirkes beabsichtigt war. Die Interessenten waren nicht aufgefordert, sondern es wurde ihnen freigestellt ein Betreiberkonzept vorzustellen. Das Bezirksamt hat den Interessenten keine Kosten erstattet und beabsichtigt auch nicht dies zu tun.
M. Schneider
Stellv. Bezirksbürgermeister
und Bezirksstadtrat