Drucksache - VI/1275
![]() |
![]() |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
In der Sitzung der BVV am 19.11.2009 wurde nachfolgende Drucksache zur Behandlung und Erarbeitung einer Beschlussempfehlung an den Geschäftsordnungsausschuss überwiesen:
Drs. VI/1275 § 36 der Geschäftsordnung der BVV wird ergänzt: „Wird durch den federführenden Ausschuss nicht innerhalb von vier Monaten eine Beschlussempfehlung vorgelegt, kann auf Antrag des Einbringers die BVV beschließen, dass bei nicht vorliegender Beschlussempfehlung der Antrag oder die Vorlage auf der nächsten Sitzung der BVV zur abschließenden Entscheidung vorgelegt wird.“
Der Geschäftsordnungsausschuss hat die Drucksache auf seiner Sitzung am 10.03.2010 abschließend beraten und empfiehlt der BVV mehrheitlich (5:1:1) die Annahme des Antrages in der folgenden geänderten Fassung:
Die Geschäftsordnung der Bezirksverordnetenversammlung in der Fassung vom 28.05.2009 wird wie folgt geändert: § 36 wird wie folgt ergänzt: Kann nicht innerhalb von vier Monaten eine Beschlussempfehlung vorgelegt werden, kann die BVV auf Antrag beschließen, dass bei nicht vorliegender Beschlussempfehlung der Antrag oder die Vorlage auf der nächsten Sitzung der BVV zur abschließenden Entscheidung vorgelegt wird.
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
Bezirksverordnetenversammlung | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Kommunalpolitiker/-in | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Schriftliche Anfragen (ehemals Kleine) |