Drucksache - VI/1275  

 
 
Betreff: Änderung § 36 der Geschäftsordnung
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDGO
Verfasser:Winfried Blohm 
Drucksache-Art:AntragBeschlussempfehlung
Beratungsfolge:
BVV Treptow-Köpenick Entscheidung
19.11.2009 
35. (öffentliche) Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung überwiesen   
Geschäftsordnungsausschuss Empfehlung
13.01.2010    8. (nichtöfftl.) Sitzung des Geschäftsordnungsausschusses      
BVV Treptow-Köpenick Entscheidung
25.03.2010 
39. (öffentliche) Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung in der BVV abgelehnt   
Anlagen:
Antrag, 03.11.2009, SPD
Beschlussempfehlung, 10.03.2010, GO-A

In der Sitzung der BVV am 19

In der Sitzung der BVV am 19.11.2009 wurde nachfolgende Drucksache zur Behandlung und Erarbeitung einer Beschlussempfehlung an den Geschäftsordnungsausschuss überwiesen:

 

Drs. VI/1275

§ 36 der Geschäftsordnung der BVV wird ergänzt:

„Wird durch den federführenden Ausschuss nicht innerhalb von vier Monaten eine Beschlussempfehlung vorgelegt, kann auf Antrag des Einbringers die BVV beschließen, dass bei nicht vorliegender Beschlussempfehlung der Antrag oder die Vorlage auf der nächsten Sitzung der BVV zur abschließenden Entscheidung vorgelegt wird.“

 

Der Geschäftsordnungsausschuss hat die Drucksache auf seiner Sitzung am 10.03.2010 abschließend beraten und empfiehlt der BVV mehrheitlich (5:1:1) die Annahme des Antrages in der folgenden geänderten Fassung:

 

Die Geschäftsordnung der Bezirksverordnetenversammlung in der Fassung vom 28.05.2009 wird wie folgt geändert:

§ 36 wird wie folgt ergänzt:

Kann nicht innerhalb von vier Monaten eine Beschlussempfehlung vorgelegt werden, kann die BVV auf Antrag beschließen, dass bei nicht vorliegender Beschlussempfehlung der Antrag oder die Vorlage auf der nächsten Sitzung der BVV zur abschließenden Entscheidung vorgelegt wird.

 

 
 

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