Drucksache - VI/1168  

 
 
Betreff: Verhaltensregeln für die Mitglieder der Bezirksverordnetenversammlung Treptow-Köpenick von Berlin (Anlage 1 der Geschäftsordnung)
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:FDP-Gr.GO
Verfasser:1. Stefan Förster
2. Bernd Ibsch
 
Drucksache-Art:AntragBeschlussempfehlung
   Beitritt:DIE LINKE
Beratungsfolge:
BVV Treptow-Köpenick Vorberatung
16.07.2009 
32. (öffentliche) Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung überwiesen   
Geschäftsordnungsausschuss Empfehlung
13.01.2010    8. (nichtöfftl.) Sitzung des Geschäftsordnungsausschusses      
BVV Treptow-Köpenick Entscheidung
25.03.2010 
39. (öffentliche) Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung in der BVV abgelehnt   
Anlagen:
Antrag, 06.07.2009, FDPGr.
Beschlussempfehlung, 10.03.2010, GO-A.

In der Sitzung der BVV am 16

In der Sitzung der BVV am 16.07.2009 wurde nachfolgende Drucksache zur Behandlung und Erarbeitung einer Beschlussempfehlung an den Geschäftsordnungsausschuss überwiesen:

 

Drs. VI/1168

I. Die Mitglieder der Bezirksverordnetenversammlung Treptow-Köpenick von Berlin haben – für die Veröffentlichung durch den Vorsteher – folgende Angaben zu leisten:

1. Die gegenwärtig ausgeübten Berufe, und zwar

a) unselbstständige Tätigkeit unter Angabe des Arbeitgebers (mit Branche), der eigenen Funktion bzw. dienstlichen Stellung,

b)selbständige Gewerbetreibende: Art des Gewerbes und Angabe der Firma,

c) freie Berufe, sonstige selbstständige Berufe: Angabe des Berufszweigs

2.Vergütete und ehrenamtliche Tätigkeiten als Mitglied eines Vorstands, Aufsichtsrats, Verwaltungsrats, sonstigen Organs oder Beirats einer Gesellschaft, Genossenschaft, eines in einer anderen Rechtsform betriebenen Unternehmens oder einer Körperschaft, Stiftung oder Anstalt des öffentlichen Rechts sofern ein direkter oder indirekter Bezug zum Bezirk Treptow-Köpenick (z.B. Unternehmensaktivitäten vor Ort) gegeben ist.

3.Vergütete und ehrenamtliche Funktionen sowie Mitgliedschaften in Berufsverbänden, Wirtschaftsvereinigungen, sonstigen Interessenverbänden, Vereinen oder ähnlichen Organisationen.

 

II. Die Mitglieder der Bezirksverordnetenversammlung Treptow-Köpenick von Berlin haben dem Vorsteher anzuzeigen:

1. Soweit nicht im Rahmen des ausgeübten Berufs liegend, entgeltliche Tätigkeiten der Beratung, Vertretung fremder Interessen, Erstattung von Gutachten sofern ein direkter oder indirekter Bezug zum Bezirk Treptow-Köpenick gegeben ist

2.Zuwendungen, die sie im Zusammenhang mit ihrer politischen Tätigkeit als Mitglied der Bezirksverordnetenversammlung Treptow-Köpenick erhalten haben

 

III.Wirkt ein Mitglied der Bezirksverordnetenversammlung Treptow-Köpenick von Berlin an der Beratung oder Abstimmung über einen Gegenstand mit, dessen Beschlussfassung mit einem unmittelbaren persönlichen wirtschaftlichen Interesse verbunden ist, so ist seitens des Mitglieds diese Interessensverknüpfung unaufgefordert offen zu legen.

 

IV. Die Befangenheit durch unter I. genannte Mitgliedschaften ist  vor Abstimmungen offen dem Ausschussvorsitzenden anzuzeigen. Eine Teilnahme am Abstimmungsvorgang über die zur Befangenheit führenden Angelegenheit ist damit zu unterlassen.

 

V. Hinweise auf die Mitgliedschaft in der Bezirksverordnetenversammlung Treptow-Köpenick von Berlin sind in beruflichen oder geschäftlichen Angelegenheiten zu unterlassen.

 

VI. Wird der Vorwurf erhoben, dass ein Mitglied der Bezirksverordnetenversammlung Treptow-Köpenick von Berlin gegen diese Verhaltensregeln verstoßen hat, so hat der Vorstand der Bezirksverordnetenversammlung über den Sachverhalt aufzuklären und den betroffenen Bezirksverordneten anzuhören. Ergeben sich Anhaltspunkte für einen Verstoß, so teilt der Vorsteher das Ergebnis im Ältestenrat mit.

 

 

Der Geschäftsordnungsausschuss hat die Drucksache auf seiner Sitzung am 10.03.2010 abschließend beraten und empfiehlt der BVV einstimmig (7:0:0) die Annahme des Antrages in der folgenden geänderten Fassung:

 

Die Geschäftsordnung der Bezirksverordnetenversammlung in der Fassung vom 28.05.2009 wird wie folgt geändert:

§ 1 (6) erhält folgende geänderte Fassung:

Bezirksverordnete und Bürgerdeputierte sollen an den BVV- bzw. Ausschussberatungen dann nicht teilnehmen, wenn offensichtlich ein wirtschaftliches Eigeninteresse vorliegt. Sie dürfen an Beratungen und Entscheidungen nicht mitwirken, wenn sie zu den „Ausgeschlossenen Personen“ nach § 20 bzw. zu den „Befangenen Personen“ nach § 21 Verwaltungsverfahrensgesetz, bzw. §§ 16 und 17 Sozialgesetzbuch X - Verwaltungsverfahren gehören. Sie teilen dazu dem Vorsteher – auch Änderungen unverzüglich – schriftlich mit: ihre

-       unselbständige oder selbständige berufliche Tätigkeit, vergütete oder ehrenamtliche Tätigkeiten               in Vorständen, Aufsichtsräten, Verwaltungsräten, Beiräten, Genossenschaften sowie Stiftungen               und Anstalten des öffentlichen Rechts sowie sonstigen Körperschaften,

-       Mitgliedschaften sowie vergütete oder ehrenamtliche Funktionen in Berufsverbänden, Wirtschaftsvereinigungen, Wohlfahrtsverbänden, Jugendverbänden oder sonstigen Interessenverbänden,

-       Beratungstätigkeiten und Gutachtenerstellungen, sofern ein Bezug zum Bezirk Treptow-Köpenick gegeben ist.

 
 

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