TOP |
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Betreff |
Drucksache |
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Ö 1 |
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Mitteilungen |
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Ö 2 |
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Genehmigung vorliegender Protokolle |
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Ö 3 |
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Wahl einer/eines Schriftührerin/Schriftführers |
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Ö 4 |
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Bericht aus der Verwaltung |
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Ö 5 |
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Finanzierung der Jugendarbeit |
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Ö 6 |
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Tempelhof-Schöneberg als Fairtradestadt |
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1148/XIX |
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Ö 7 |
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Jahresabschluss 2013 |
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Ö 8 |
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Statusbericht zum 30. juni 2014 |
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Ö 9 |
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Beratung überwiesener Drucksachen |
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Ö 9.1 |
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Sicherung der Schulplatzangebote an den Integrierten Sekundarschulen im Bezirk |
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1199/XIX |
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Ö 9.2 |
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Der Rechnungshof und die BVV |
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1203/XIX |
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Ö 9.3 |
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Zahlung nach TV-L Berlin in der Jugendarbeit: Tarifliche Lohnerhöhungen auch bei Freien Trägern berücksichtigen
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1234/XIX |
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Ö 9.4 |
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Tatsächliche Schülerzahl an den Schulen finanzieren
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1241/XIX |
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Ö 9.5 |
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Anonymisierte Bewerbungen |
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1244/XIX |
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Ö 9.6 |
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Sicherheitsforen reaktivieren |
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1246/XIX |
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Ö 9.7 |
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Finanzierung der Schulen auf eine solide Basis stellen
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1269/XIX |
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15.10.2014 - Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin |
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Ö 9.28 - überwiesen |
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Der Antrag wird in den Hauptausschuss überwiesen – KonsenslisteDer Antrag wird in den Hauptausschuss überwiesen – Konsensliste.
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05.11.2014 - Hauptausschuss |
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Ö 9.7 - ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen (Beratungsfolge beendet) |
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Einstimmiger Beschluss:BV Zander bittet mit Hinweis auf die fortgeschrittene Uhrzeit um Vertagung. Seiner Meinung nach müsste das Thema ausführlich beraten werden, jedoch signalisieren alle auch ohne Beratung Fraktionen Zustimmung zu diesem Antrag. BzBm’in Schöttler erklärt, es würden zu dieser Thematik 2 Arbeitsgruppen auf Landesebene tagen. Das Bezirksamt hat keinen direkten Einfluss auf die Tagesordnungen und Einberufungen. Man könne lediglich freundlich anfragen. Einstimmiger Beschluss: Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass das System der Mittelzuweisung an die Bezirke im Schulbereich überarbeitet wird, damit der Schulbereich in den Bezirken auskömmlich finanziert werden kann. Das jetzige System im Rahmen der Kosten-Leistungsrechnung ist für den Schulbereich nicht geeignet, da die Qualität keinerlei Berücksichtigung findet, sondern leider vielmehr noch bestraft wird. Daher sollen die AGen „Kalkulatorische Kosten“ und „Budgetierung Schulprodukte“ ihre Arbeit insbesondere unter Berücksichtigung folgender Prämissen wieder aufnehmen: - Das Prinzip der Schulplatzfinanzierung nach Köpfen ist zugunsten einer Finanzierung nach Lerngruppen aufzugeben, bei der alle Lerngruppen ungeachtet der Anzahl der in dieser Lerngruppe befindlichen Schüler/-innen (d.h. mit einem festen Lerngruppensatz) in ihrer jeweiligen Schulform gleichbehandelt werden.
- Die Unterschiedlichkeit der Gebäudeinfrastruktur muss berücksichtigt werden, d.h. Schulgebäude, die für den Schulbetrieb benötigt werden, müssen auch ausfinanziert werden. Hier muss eine tragfähige Balance zwischen den unterschiedlichen Gegebenheiten gefunden werden, da sowohl die Wiederbeschaffungswerte der Schulgebäude als auch der Anteil der nutzbaren Bruttogeschossfläche nicht steuerbar sind. Eine Möglichkeit wäre die Schaffung mindestens zweier Gebäudecluster mit unterschiedlichen Kostensätzen.
- Die verausgabten Mittel für die bauliche Unterhaltung fließen wie die Mittel aus dem SSSP ebenfalls nicht in die KLR mit ein.
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19.11.2014 - Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin |
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Ö 12.8 - ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet) |
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Einstimmiger Beschluss – Beschlussliste:Einstimmiger Beschluss – Beschlussliste: Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass das System der Mittelzuweisung an die Bezirke im Schulbereich überarbeitet wird, damit der Schulbereich in den Bezirken auskömmlich finanziert werden kann. Das jetzige System im Rahmen der Kosten-Leistungsrechnung ist für den Schulbereich nicht geeignet, da die Qualität keinerlei Berücksichtigung findet, sondern leider vielmehr noch bestraft wird. Daher sollen die AGen „Kalkulatorische Kosten“ und „Budgetierung Schulprodukte“ ihre Arbeit insbesondere unter Berücksichtigung folgender Prämissen wieder aufnehmen: - Das Prinzip der Schulplatzfinanzierung nach Köpfen ist zugunsten einer Finanzierung nach Lerngruppen aufzugeben, bei der alle Lerngruppen ungeachtet der Anzahl der in dieser Lerngruppe befindlichen Schüler/-innen (d.h. mit einem festen Lerngruppensatz) in ihrer jeweiligen Schulform gleichbehandelt werden.
- Die Unterschiedlichkeit der Gebäudeinfrastruktur muss berücksichtigt werden, d.h. Schulgebäude, die für den Schulbetrieb benötigt werden, müssen auch ausfinanziert werden. Hier muss eine tragfähige Balance zwischen den unterschiedlichen Gegebenheiten gefunden werden, da sowohl die Wiederbeschaffungswerte der Schulgebäude als auch der Anteil der nutzbaren Bruttogeschossfläche nicht steuerbar sind. Eine Möglichkeit wäre die Schaffung mindestens zweier Gebäudecluster mit unterschiedlichen Kostensätzen.
- Die verausgabten Mittel für die bauliche Unterhaltung fließen wie die Mittel aus dem SSSP ebenfalls nicht in die KLR mit ein.
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22.04.2015 - Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin |
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Ö 15.13 - überwiesen |
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Überweisung an den Hauptausschuss – Beschlussliste.
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Ö 10 |
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BVV-Sondermittel |
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Ö 11 |
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Verschiedenes |
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