Drucksache - 1269/XIX
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Das Bezirksamt teilt zu der o.g. Drucksache folgendes mit:
Die Bezirksverwaltung Tempelhof-Schöneberg kommt der Empfehlung der Bezirksverordnetenversammlung nach und wird die Senatsverwaltung für Finanzen bitten, den Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung an die Arbeitsgruppen „Kalkulatorische Kosten“ und „Budgetierung Schulprodukte“ zur Beratung weiterzuleiten.
Zu den aufgeführten Prämissen sind aus Sicht des Bezirksamtes folgende Anmerkungen zu machen:
zu 1
Die derzeit bestehende Zählung der Schüler als Berechnungsgrundlage für die Budgetzumessung ist nicht geeignet, eine Aussage über den entsprechenden Platzbedarf herzuleiten. Die Notwendigkeit Lerngruppen zu bilden, die deutlich unter den allgemein üblichen Quoten liegen (Schulkinder ohne Deutschkenntnisse, sonderpädagogische Kleingruppen etc.), kann bei dieser Erfassungsform nicht berücksichtigt werden, so dass der unterschiedliche Infrastrukturbedarf nicht abgebildet werden kann. Überlegungen, die Erfassung auf die Berücksichtigung von Lerngruppen umzustellen, konnten in der -Produktmentorengruppe Schulträgerschaft - bisher nicht umgesetzt werden. Es ist jedoch darauf hinzuweisen, dass eine Bildung eines neuen Produkts für Schulkinder ohne Deutschkenntnisse beschlossen wurde. Hierdurch wird der bestehenden Problemlage in einem wesentlichen Punkt Rechnung getragen.
Das Problem der sehr unterschiedlichen Gebäudeinfrastruktur ist nicht allein auf die Schulgebäude beschränkt, sondern betrifft auch die Dienstgebäude. Die Problemlage für den Schulbereich wurde durch Auswertung der Ergebnisse für die Haushaltsjahre 2011, 2012 und 2013 belegt.
zu 3
Die Ausgaben für die bauliche Unterhaltung fließen in vollem Umfang in die Ergebnisse der Kosten- und Leistungsrechnung ein. Durch die fehlende Differenzierung zu den anderen Infrastrukturkosten in den Produktvergleichsberechnungen besteht jedoch keine Vergleichbarkeit mit den anderen Bezirken. Insoweit kann auch keine Auswirkung des Finanzverhaltens unseres Bezirks geprüft werden, da nicht bekannt ist, welchen Anteil die bauliche Unterhaltung bei den Produktergebnissen der anderen Bezirke hat.
Die Ermittlung einer weiteren Auffächerung der Ausgabearten für einen berlinweiten Vergleich ist mit sehr hohem Arbeitsaufwand und auch nur in der Nachschau auf vergangene Jahre möglich. Die Auswertungen für die Haushaltsjahre 2011 – 2013 haben sehr große Schwankungen dieser Anteile bei den einzelnen Bezirken ausgewiesen.
Die Aufwendungen für Leistungen innerhalb des SSP fließen zwar nur bei Änderung des Bauwerts in die KLR-Ergebnisse ein, werden aber als informatorische Aufwendungen in den Produktvergleichsberichten ausgewiesen.
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