Drucksache - 1234/XIX  

 
 
Betreff: Zahlung nach TV-L Berlin in der Jugendarbeit: Tarifliche Lohnerhöhungen auch bei Freien Trägern berücksichtigen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion der CDUBezirksamt
Verfasser:Herr Schworck, OliverSchöttler, Angelika
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Kenntnisnahme
22.10.2014 
36. öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses      
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
15.10.2014 
38. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin überwiesen   
Jugendhilfeausschuss Mitberatung
27.01.2016 
51. öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses vertagt   
24.02.2016 
52. öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   
Hauptausschuss Beratung
05.11.2014 
42. öffentliche Sitzung des Hauptausschusses ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Beratung
19.11.2014 
40. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksamt Erledigung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
17.02.2016 
55. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin überwiesen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag
Beschlussempfehlung
Mitteilung zur Kenntnisnahme

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 19.11.2014 folgenden Beschluss:

 

Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass bei Lohnsteigerungen nach Tarifvertrag der Länder (Berlin) die Bezirke nicht nur für die Beschäftigten in der Bezirksverwaltung, sondern auch für die Personalkostenzuschüsse bei den Zuwendungen an Freie Träger in der Jugendarbeit entsprechende Erhöhungen der Globalsummen erhalten.

Die jetzige Praxis hat mittelfristig qualitative und quantitative Verschlechterungen der Jugendarbeit zur Folge und muss deshalb dringend beendet werden.

 

Der BVV ist bis zum 31. Dezember 2014 über den Erfolg der Initiative zu berichten.

 

Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:

 

Das Jugendamt hat sich in vielfältiger Form für die Umsetzung des o.g. Beschlusses und für eine bessere Finanzierung der Angebote der Jugendarbeit eingesetzt. Dies erfolgte in allen relevanten Gremien der Berliner Jugendhilfe und vor allem auch persönlich durch den verantwortlichen Dezernenten im Rahmen der gemeinsamen Arbeitsgruppe der Geschäftsstelle Produktkatalog zur Finanzierung der Jugendarbeit.

 

Die Ergebnisse und Empfehlungen dieser Arbeitsgruppe wurden teilweise durch die Senatsverwaltung für Finanzen übernommen und führten auch zu einer Erhöhung des Bezirksplafonds.

 

Die Bemühungen des Jugendamtes in dieser Angelegenheit fanden vorerst zuletzt Ausdruck in einem Schreiben von Herr Bezirksstadtrat Schworck an die Staatssekretärin der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft. Die Antwort wird nachstehend abgebildet.

 

Zahlung nach TV-L Berlin in der Jugendarbeit:

Tarifliche Lohnerhöhungen auch bei Freien Trägern berücksichtigen

 

 

Das Jugendamt bestätigt, dass die Anhebung des Teilplafonds „Freiwillige soziale Leistungen“ um rd. 4,9 Mio. € von SenFin durch einen Planmengenzuschlag von 6,1 % je Bezirk umgesetzt wurde.

 

Sowohl in der Medihierarchie 2016) als auch in der Darstellung der externen Budgets wird wie im Produktbudget-Vergleichsbericht 2016 (SenFin) mit einer Planmenge von 159.701 Mengen im Budgetierungsobjekt B0103 für unseren Bezirk gerechnet. Die korrigierte Ist-Menge 2014 beträgt hingegen nur 147.720 Mengen. Daraus ist abzuleiten, dass die Planfonderhöhung im Produktsummenbudget des Jugendamtes enthalten ist. Es kann jedoch nicht explizit nachvollzogen werden, in welcher Höhe und mit welcher Berechnungsgrundlage bei dieser Summe Tarifkostensteigerungen berücksichtigt wurden. Die Erhöhung des Bezirksplanfonds erfolgte in Hinblick auf eine Anerkennung des Mehrbedarfs zur finanziellen Sicherstellung von Angeboten der allgemeinen Jugendförderung und damit ganz konkret nur für das B0103, nicht aber für die anderen Transferprodukte wie z.B. Jugendsozialarbeit nach § 13 (1) und Familienförderung nach § 16 SGB VIII.

Das Bezirksamt wird sich daher weiterhin dafür einsetzen, dass in der Höhe der Zuweisung der bezirklichen Globalsumme auch verlässlich und ausreichend der finanzielle Mehrbedarf für Tarifanpassungen bei freien Träger berücksichtigt wird.

 

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Stadtbezirk Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Sitzungsteilnehmer Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen