BV Götz erläutert den Antrag. Zwei Anwohner tragen eine ausführliche und differenzierte Kritik an der vorliegenden Planung vor. Vor allem der Fortfall von KFZ-Stellflächen, den sich daraus insbesondere für ältere Menschen ergebenden Probleme und Liefermöglichkeiten wird bemängelt. Zugleich wird ein weiteres Überborden der Gastronomie befürchtet. Herr Wohlfarth von Alm von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt erläutert den aktuellen Stand der Planungen. Diese berücksichtigen bereits weitestgehend die im Antrag formulierten Forderungen. Über die planerischen Aspekte hinausgehend soll zur Vermeidung überbordender Außengastronomie eine Gestaltungssatzung erlassen werden. Er weist darauf hin, dass es um einen Versuch geht, der bei ausbleibendem Erfolg oder negativen Entwicklungen auch rückgängig gemacht werden kann. Der Vorsitzende weist darauf hin, dass zur Stellplatzproblematik ein Antrag der CDU gestellt ist, der vor Beschlussfassung ggfs im Zusammenhang mit dem vorliegenden Antrag zu beraten sei. Herr Wohlfarth von Alm verweist ferner darauf, dass die bewilligten Mittel ausschließlich für diesen Zweck und nur in diesem Jahr zur Verfügung stehen. Außerdem müsste ein Beschluss der BVV kurzfristig gefasst werden damit die Arbeiten gestartet werden können.
Herr Hauschild weist gegenüber den Bedenken der Bürger darauf hin, dass gewisse Nachteile, die sich aus der Neustrukturierung der Straße ergeben, im Interesse der Gesamtzielsetzung hinzunehmen seien, wie die häufig bei neuen Ideen anfänglich eher kritisch gesehen wird.
BV Götz bittet vor diesem Hintergrund (den von den Anwohnern vorgetragenen Bedenken) um getrennte Weiterbefassung mit der Stellplatzproblematik sowie Abstimmung über den Antrag mit folgender Änderung im Text (Änderung fett kursiv):
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
Die BVV ersucht das Bezirksamt, bei der weiteren Planung der Begegnungszone Maaßenstraße folgende Parameter zu beachten:
- Es muss gesichert sein, dass beide Teilbereiche der Straße (Nollendorfplatz bis Nollendorfstraße und Nollendorfstraße bis Winterfeldtplatz) in einem Zuge realisiert werden. Die Reduzierung der Maßnahme auf nur einen Teilbereich bzw. eine sukzessive Umsetzung über mehrere Jahre wird nicht akzeptiert.
- Die in den Gehwegbereichen vorhandenen Radwege müssen im Rahmen der Maßnahme baulich zurück genommen werden.
- Die Fahrbahnbreite soll außerhalb der aufgepflasterten Kreuzungsbereiche teilweise so bemessen werden, dass einseitig Liefervorgänge unter Aufrechterhaltung des 2-Richtungs-Fließverkehrs möglich werden.
- Es muss wirkungsvoll sichergestellt sein, dass die für den Fußverkehr neu gewonnen Flächen nicht durch Gastronomiebetriebe belegt werden sowie dass diese Flächen (z.B. über die Belegung mit Kinderspielgeräten) so gestaltet werden, dass die Nutzung für "Trinkgelage" nicht begünstigt wird.
Der Antrag wird mit dieser Änderung mehrheitlich beschlossen.