Drucksache - 0998/XIX
Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 19.03.2014 folgenden Beschluss:
„Die BVV ersucht das Bezirksamt, in Zusammenarbeit mit den weiteren zuständigen Stellen am Wolffring (in Höhe Leonhardyweg/Schulenburgring, westlich der Kreuzung) einen Fußgängerüberweg („Zebrastreifen“) anzulegen. In diesem Zusammenhang sollen Gehwegvorstreckungen zur Einengung des Fahrbahnquerschnitts angelegt werden.
Ferner wird das Bezirksamt ersucht zu prüfen, ob an dieser Stelle kurzfristig der Einsatz von Schülerlotsen möglich ist.“
Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:
Dieses Anliegen war bereits Thema in der Arbeitsgemeinschaft „Förderung des Fußgängerverkehrs“ der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung. In einer Beratung, die im Februar dieses Jahres stattfand, haben die Beteiligten, nämlich die Verkehrslenkung Berlin, mehrere Tiefbauämter, die Polizei und ein Planungsbüro die Umsetzung des Fußgängerüberweg-Programmes erörtert. Grundlage waren Standortvorschläge für Querungshilfen, darunter auch die gewünschte Örtlichkeit.
Die vorhandene Markierung von Gehwegvorstreckungen und den Piktogrammen „Kinder“ wurde dabei an dieser Stelle als ausreichend erachtet. Das Piktogramm verlangt von Fahrzeugführenden jedenfalls tagsüber so zu fahren, dass plötzlich auftauchende Kinder nicht gefährdet werden; Gehwegvorstreckungen verkürzen den Querungsweg, verbessern die Sichtbeziehungen und beschränken das illegale Abstellen von Autos zusätzlich.
Eine Empfehlung wurde durch die Arbeitsgemeinschaft jedoch ausgesprochen, und zwar dahingehend, dass der Einsatz von Schülerlotsinnen und -lotsen geprüft werden könne.
Ein Verkehrshelferinnen und -helferdienst -Trägerin ist die Deutsche Verkehrswacht- kann von der Schule, bzw. dem Elternbeirat oder der Schülermitverwaltung vorgeschlagen werden. Die Entscheidung liegt letztendlich beim Schulträger, die Organisation koordiniert die Schulleitung. Danach ordnet die Straßenverkehrsbehörde das Aufstellen des Zeichens 356 der Straßenverkehrsordnung (StVO) „Verkehrshelfer“ etwa 50 Meter vor dem entsprechenden Übergang an, um ihn für andere Verkehrsteilnehmer schon von weitem sichtbar zu kennzeichnen.
Darüber hinaus sollte von der Schule geprüft werden, ob die vor Schulbeginn verstärkt anfahrenden Fahrzeuge nicht oftmals die ihre Kinder bringenden Eltern sind, auf die auch durch die Gesamtelternvertretung im gewünschten Sinne beispielsweise durch Elternaufklärung und didaktische Maßnahmen, eingewirkt werden könnte.
Der Beschluss wurde davon unabhängig der Arbeitsgemeinschaft „Förderung des Fußgängerverkehrs“ der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung mit der Bitte um gegebenenfalls erneute Prüfung übersandt. Nach einer Rückmeldung von dort wird die BVV unterrichtet werden.
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