Drucksache - 1008/XIX  

 
 
Betreff: Feststellung der vorzeitigen Beendigung des Amtes als Bürgerdeputierte
gem. § 24 Abs. 1 Buchst. a BezVG i.V.m. § 69 Abs. 1 Nr. 1 GO BVV
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksverordnetenvorsteherinBezirksverordnetenvorsteherin
  Dittmeyer, Petra
Drucksache-Art:Vorlage der BV-VorsteherinVorlage der BV-Vorsteherin
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
19.03.2014 
31. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Vorlage der Vorsteherin

 

In der Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin am 14.12.2011 wurde

 

Frau Nelli Stanko

 

zur Bürgerdeputierten für den Ausschuss für Integration gewählt.

 

Durch Verzicht auf das Amt als Bürgerdeputierte gem. § 24 Abs. 1 Buchstabe a) BezVG i.V.m. § 69 Abs. 1 (1) GO BVV endet dieses Amt vorzeitig.

 

Frau Stanko hat den Verzicht mit Schreiben vom 05. März 2014, eingegangen im Büro der BVV am 18. März 2014 mit sofortiger Wirkung erklärt. Der Verzicht kann nicht widerrufen werden (§ 25 (3) BezVG i.V.m. § 70 (3) GO BVV).

 

Gem. § 25 (1) i.V.m. § 70 (1) GO BVV trifft die Bezirksverordnetenversammlung die Feststellung, dass und zu welchem Zeitpunkt das Amt einer Bürgerdeputierten/ eines Bürgerdeputierten endet.

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle feststellen, dass

 

Frau Stanko

 

mit sofortiger Wirkung nicht mehr Bürgerdeputierte ist.

 

 
 

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