Drucksache - 1008/XIX
In der Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin am 14.12.2011 wurde
Frau Nelli Stanko
zur Bürgerdeputierten für den Ausschuss für Integration gewählt.
Durch Verzicht auf das Amt als Bürgerdeputierte gem. § 24 Abs. 1 Buchstabe a) BezVG i.V.m. § 69 Abs. 1 (1) GO BVV endet dieses Amt vorzeitig.
Frau Stanko hat den Verzicht mit Schreiben vom 05. März 2014, eingegangen im Büro der BVV am 18. März 2014 mit sofortiger Wirkung erklärt. Der Verzicht kann nicht widerrufen werden (§ 25 (3) BezVG i.V.m. § 70 (3) GO BVV).
Gem. § 25 (1) i.V.m. § 70 (1) GO BVV trifft die Bezirksverordnetenversammlung die Feststellung, dass und zu welchem Zeitpunkt das Amt einer Bürgerdeputierten/ eines Bürgerdeputierten endet. Die Bezirksverordnetenversammlung wolle feststellen, dass
Frau Stanko
mit sofortiger Wirkung nicht mehr Bürgerdeputierte ist.
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