Auszug - Feststellung der vorzeitigen Beendigung des Amtes als Bürgerdeputierte im Jugendhilfeausschuss gem. § 24 Abs. 1 Buchst. a BezVG i.V.m. § 69 Abs. 1 Nr. 1 GO BVV
Mehrheitsbeschluss:
In der Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin am 18.01.2012 wurde Herr Arne Süberkrüb zum Bürgerdeputierten für den Jugendhilfeausschuss gewählt. Durch Verzicht auf das Amt als Bürgerdeputierter gem. § 24 Abs. 1 Buchstabe a) BezVG i.V.m. § 69 Abs. 1 Nr. 1 GO BVV endet dieses Amt vorzeitig. Herr Süberkrüb hat den Verzicht mit Schreiben vom 29. Januar 2014, eingegangen im Büro der BVV am 30. Januar erklärt. Der Verzicht kann nicht widerrufen werden (§ 25 (3) BezVG i.V.m. § 70 (3) GO BVV). Gem. § 25 (1) i.V.m. § 70 (1) GO BVV trifft die Bezirksverordnetenversammlung die Feststellung, dass und zu welchem Zeitpunkt das Amt einer Bürgerdeputierten/ eines Bürgerdeputierten endet. Die Bezirksverordnetenversammlung wolle feststellen, dass Herr Arne Süberkrübmit sofortiger Wirkung nicht mehr Bürgerdeputierter ist. |
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