In einem Meinungsaustausch teilt jede Fraktion ihren Standpunkt zum Antrag mit.
BV Rimmler weist auf die Zuständigkeit des Senats hin und schlägt vor, den Antrag vorerst zurückzustellen bis die Gespräche zwischen dem Bezirksamt und den landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften abgeschlossen sind.
Der Aussage von BV Rimmler, dass die Zuständigkeit dem Senat obliegt, stimmt auch BV Oltmann zu und macht darauf aufmerksam, dass es nicht in der Zuständigkeit der Bezirksbürgermeisterin Schöttler liegt, Zielvereinbarungen mit landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften abzuschließen. Ferner weist er in diesem Zusammenhang auf die Beschlussempfehlung von Bündnis90/Die Grünen hin, die das Ziel verfolgt, zunächst gemeinsam mit den jeweiligen Geschäftsführern die Thematik zu erörtern.
BV Seltz schließt sich den Aussagen seiner Vorgänger an und fügt zum ersten Anstrich hinzu, dass dem Antrag zu entnehmende Vorgabe Miterhöhungen maximal bis zum jeweiligen Mittelwert der jeweils einschlägigen Kategorie im Mietspiegel vorzunehmen und auf weitere, rechtlich zulässige Mieterhöhungen über diesen Mittelwert hinaus zu verzichten“ bereits Beschlusslage im Abgeordnetenhaus ist. Zum zweiten Anstrich fügt er hinzu, dass das Abgeordnetenhaus bereits in der letzten Legislaturperiode beschlossen hat, sich bei Neuvermietung am tatsächlichen Mietspiegelwert zu orientieren
Der Antrag wird von der Fraktion der CDU unterstützt. Die Fraktionen der SPD und Bündnis90/Die Grünen unterstützen den Antrag nicht. Alle Fraktionen bitten die antragstellende Fraktion darum, beim Verfassen eines Antrages künftig darauf zu achten, dass die im Antrag benannten Personen korrekt dargestellt werden.
BV Oltmann schlägt der Fraktion der Piraten vor, den Antrag zurückzuziehen.
Die Ausschussmitglieder lehnen den Antrag mehrheitlich ab.
Die Beschlussempfehlung von Bündnis90/Die Grünen und der SPD wird einstimmig beschlossen