Auszug - Schülersprecher/innen an Grundschulen obligatorisch wählen
Einstimmiger Beschluss – Konsensliste: Die Bezirksverordnetenversammlung empfiehlt dem Bezirksamt, sich bei der zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass entgegen der derzeitigen Regelung im Schulgesetz die Wahl von Schülersprecher/innen auch an den Grundschulen obligatorisch durchgeführt wird. Dabei soll das aktive Wahlrecht entsprechend den Regelungen zur Wahl in die Schulkonferenz ab der 3. und das passive Wahlrecht ab der 5. Klassenstufe gelten. |
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