Drucksache - 0258/XIX
Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 20.06.2012 folgenden Beschluss:
„Die BVV empfiehlt dem Bezirksamt, sich bei den zuständigen Stellen für die Einrichtung von Lärmschutzwänden entlang des im Bau befindlichen Güter-Innenrings einzusetzen. Vorrangig sollen die betroffenen Wohngebiete um die Eberstraße / Ringbahn und die Hoeppnerstraße vor zusätzlichem Lärm geschützt werden. Zusätzlich soll sich das Bezirksamt bei den zuständigen Stellen dafür einsetzen, dass im Bereich der geplanten S-Bahn-Zugbildungs-Anlage westlich der Boelckestraße ebenfalls Lärmschutzwände errichtet werden.“
Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:
Die Wiederinbetriebnahme des Güter-Innenringes fällt nicht unter die Vorschriften der Verkehrslärmschutzverordnung – 16. BImSchV, da es sich im rechtlichen Sinne um einen bestehenden Verkehrsweg und nicht um den Neubau oder um eine „wesentliche Änderung“ i.S. der Verordnung handelt. Damit besteht kein Rechtsanspruch auf die Durchführung von Lärmschutzmaßnahmen durch die Wiederinbetriebnahme. Im Rahmen des vom Bund geförderten „freiwilligen“ Lärmsanierungsprogrammes der Deutschen Bundesbahn werden in Rangfolge einer Prioritätenliste Lärmschutzmaßnahmen an bestehenden Verkehrswegen durchgeführt. Die Anfrage zur Aufnahme des Güter-Innenringes in das Lärmsanierungsprogramms wurde durch die Deutsche Bahn AG wie folgt beantwortet:
„Für hoch belastete Bestandsstrecken gibt es das freiwillige Lärmsanierungsprogramm (LSP) des Bundes mit den Grenzwerten für reine Wohngebiete tags 70 dB(A) und nachts 60 dB(A). Ausschlag gebend für die Aufnahme in das LSP ist die aktuelle Verkehrsbelastung. Durch den derzeitigen S-Bahnverkehr werden diese Grenzwerte in 25 m Abstand vom Gleiskörper bei weitem nicht erreicht, so dass eine Aufnahme in das LSP nicht möglich ist.
In der Prognose 2025 des BVWP [Bundesverkehrswegeplan] sollen nach Wiederinbetriebnahme der Fernbahngleise (Strecke 6170) tags und nachts je 2 Güterzüge verkehren. Wenn dieser Zustand eintritt, ist in 25 m Abstand eine geringfügige Überschreitung des nächtlichen Grenzwerts möglich, so dass dann eine Aufnahme der von Grenzwertüberschreitungen betroffenen Gebäude in das LSP zu prüfen wäre. Allerdings liegt der Großteil der Wohnbebauung im Abstand von > 40 m, so dass hier - bei unveränderten Grenzwerten und Randbedingungen - kaum eine Chance auf Lärmsanierung besteht.
Durch das DB Umweltzentrum wird die Verkehrsentwicklung auf den Bestandsstrecken jährlich verfolgt. Sollten auf Streckenabschnitten steigende Verkehrsbelastungen und damit steigende Schallemissionen Grenzwertüberschreitungen erwarten lassen, so werden die betroffenen Abschnitte dem BMVBS [BM für Verkehr, Bau u. Stadtentwicklung] zur Aufnahme in das LSP gemeldet und anschließend in die Prioritätenliste eingereiht.“
Zur Errichtung der S-Bahn-Zugbildungsanlage wurde ein Planfeststellungsverfahren durchgeführt. Die Anlage ist im Wesentlichen als eine Anlage i.S. des Bundesimmissionsschutzgesetzes – BImSchG und nicht als Verkehrsweg zu bewerten. Daher wurde die Anlage hauptsächlich nach der (strengeren) Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm – TA Lärm und nicht nach der 16. BImSchV bewertet. Entsprechend dem Planfeststellungsbeschluss vom 19.11.2010 wurde bereits eine Lärmschutzwand entlang der Zugbildungsanlage Richtung Norden (Hoeppnerstraße) errichtet. Diese ist als „beidseitig hochabsorbierend“ ausgeführt, so dass Reflektionen durch den Zugverkehr des sich nördlich befindenden S-Bahn Gleises minimiert werden. Eine Errichtung der Lärmschutzwand nördlich dieses durchgehenden S-Bahn-Gleises wurde aufgrund der damit verbundenen Nachteile (um 1 m größere Höhe der Lärmschutzwand, Verschattung u. verminderte Sicht der unteren Geschosse der Wohnbebaubauung Hoeppnerstraße) im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens nicht vom Bezirk gefordert. (Vgl. MzK zur Drucksache 0680/XVIII). Nach Inbetriebnahme der Zugbildungsanlage hat entsprechend des Planfeststellungsbeschlusses aufgrund der Unsicherheiten der Lärmprognose bzgl. der Emissionen der einzelnen Baureihen der S-Bahnzüge eine Überprüfung der Richtwerte der TA-Lärm durch Messung zu erfolgen.
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