Drucksache - 0260/XIX
Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 20.06.2012 folgenden Beschluss:
Die BVV empfiehlt dem Bezirksamt, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass in der Verlängerung der Busspur in der Friedenstraße, vor der weitläufig aufgespreizten Kreuzung mit dem Mariendorfer Damm, Fahrspurmarkierungen so aufgebracht werden, dass die schräg-rechts in die Überleitungsfahrbahn Richtung Süden abzweigenden Kraftfahrer einen Spurwechsel vornehmen müssen. Damit soll die Vorfahrberechtigung der die Busspur mitbenutzenden und geradeaus weiter fahrenden Radfahrer verdeutlicht und deren Verkehrssicherheit erhöht werden. Zu prüfen ist, ob der sich ergebende kurze Radfahrstreifen zur Erhöhung der Sicherheit zusätzlich mit einer Rot-Markierung farblich abgesetzt werden kann.
Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:
Das Bezirksamt hat sich zuständigkeitshalber an die Verkehrslenkung Berlin (VLB) gewandt und hat folgende Stellungnahme erhalten:
„Die lange Bearbeitungszeit auf Grund von SenStadtUm-internen neuen Verfügungen zur Bearbeitung von BVV-Anfragen bitte ich zu entschuldigen.
Derzeit besteht in dem Bereich vor der Rechtsabbiegefahrbahn der Friedenstraße für die Radfahrenden keine gesonderte Führung. Radfahrende sind in dem zeitlich unbefristeten Bussonderfahrstreifen (BSF) am rechten Fahrbahnrand zugelassen. Allen im BSF zugelassenen Fahrzeugen, die an dieser Stelle geradeaus fahren möchten, muss gemäß § 9 Abs. 3 StVO von rechtsabbiegenden Fahrzeugen zunächst Vorrang gewährt werden.
Laut Verkehrsunfallauswertung für die vergangenen 4 Jahre und 4 Monate wurden lediglich zwei Verkehrsunfälle mit Radfahrerbeteiligung an der betreffenden Stelle registriert, wovon bei einem Unfall ein zu geringer Sicherheitsabstand durch den Radfahrenden eingehalten wurde.
Die im Rahmen des BVV-Beschlusses beantragte Markierung der Radfahrerführung über die abgehende Rechtsabbiegefahrbahn hinaus, muss ich leider ablehnen, da ansonsten der Radverkehr gleichzeitig mit dem im rechten MIV-Fahrstreifen befindlichen Kfz-Verkehr in den 3,10 m breiten Fahrstreifen zusammengeführt wird.
Dies ist aus Sicherheitsgründen abzulehnen, da es sowohl dem Radverkehr als auch dem Kraftfahrer suggeriert, sie hätten einen eigenen Fahrstreifen, was hier jedoch aus Platzgründen nicht umsetzbar ist.
Um bei Rot eine verbesserte Sichtbeziehung zu erreichen, beabsichtige ich, eine bis zur Fußgängerfurt vorgezogene Haltlinie für Radfahrer gemäß RP 362 VLB anzuordnen. Vorher muss ich noch die Polizei anhören.“ |
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