Auszug - Wahl der Patientenfürsprecherinnen/des Patientenfürsprechers
Abstimmung: einstimmiger Beschluss.
die in der Anlage (zur Drucksache) genannten Personen werden gemäß § 30 Landeskrankenhausgesetz und § 40 Gesetz für psychisch Kranke als Patientenfürsprecher/innen mit Wirkung zum 1. Juni 2012 als Patientenfürsprecher/innen gewählt. Die Anlage zur Drucksache ist für Zugriffsberechtigte unter Anlagen zu diesem Tagesordnungspunkt einzusehen. |
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