Drucksache - 0148/XIX
Der Ausschuss empfiehlt der BVV:
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
die in der Anlage genannten Personen werden gemäß § 30 Landeskrankenhausgesetz und § 40 Gesetz für psychisch Kranke als Patientenfürsprecher/innen mit Wirkung zum 1. Juni 2012 als Patientenfürsprecher/innen gewählt.
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