Tagesordnung - 47. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin  

 
 
Bezeichnung: 47. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin
Datum: Mi, 27.10.2010 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 20:05 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Sitzungssaal der BVV
Ort: Rathaus Schöneberg

TOP   Betreff Drucksache

Ö 1  
Geschäftliche Mitteilungen      
Ö 2  
Einwohneranfragen      
Ö 3  
Kinder- und Jugendparlament      
Ö 4  
Protokollgenehmigung      
Ö 5     Unerledigte Drucksachen      
Ö 5.1  
Güterbahnhof Wilmersdorf  
1556/XVIII  
Ö 5.2  
Folgen einer Kürzung der Städtebauförderung des Bundes  
1555/XVIII  
Ö 5.3  
Lokale Auswirkungen der Kürzung der Städtebauförderung durch den Bund  
1559/XVIII  
Ö 6     Vorlagen des Vorstehers      
Ö 6.1  
Feststellung der vorzeitigen Beendigung des Amtes als Bürgerdeputierter gem § 24 Abs. 1 BezVG i.V.m. § 69 Abs. 1 GO BVV  
1612/XVIII  
Ö 6.2  
Sitzungstermine sowie Ferienzeit der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin  
1614/XVIII  
Ö 7  
Mündliche Anfragen      
Ö 8     Große Anfragen      
Ö 8.1  
Der nächste Winter kommt bestimmt  
1592/XVIII  
Ö 9     Anträge      
Ö 9.1  
Bürgernahe Verwaltung – zielgruppenorientierte Angebote Hier: Familienbürgerämter  
1594/XVIII  
Ö 9.2  
Baumarkt an der Yorckstraße: Konzeptionelle Anforderungen einbringen und absichern  
1595/XVIII  
    27.10.2010 - Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin
    Ö 9.2 - überwiesen
    BV Oltmann beantragt die Überweisung an den Ausschuss für Stadtplanung

Es liegen eine Austauschseite und ein Ergänzungsantrag vor.

BV Oltmann beantragt die Überweisung an den Ausschuss für Stadtplanung.

Dem Überweisungsantrag wird einstimmig zugestimmt.

   
    10.11.2010 - Ausschuss für Stadtplanung
    Ö 3.5 - ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen (Beratungsfolge beendet)
    Für diese Baumaßnahme ist der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg federführend

Für diese Baumaßnahme ist der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg federführend.

BzStR’in Dr. Klotz berichtet darüber, dass unter anderem am 23. November 2010 eine Sitzung mit dem Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg geplant sei. Des Weiteren wurde dem Bezirk der Abriss der Tankstelle angezeigt.

Verständnisfragen des BV Kalies werden von der Verwaltung und BD Götz beantwortet.

Ein Mitglied des Quartiersrats Schöneberg Nord erhält das Wort. Er begrüßt die Planungen des Bezirks, die Brücke Nr. 5 weiter zu führen, wirft jedoch die Frage der weiterführenden Planungen südlche der Brücke auf.

Hierauf berichtet Herr Kroll, dass der Bezirk erste Kontakte bezüglich eine möglichen Grundstückserwerbs mit dem Eigentümer aufgenommen habe.

Nach kurzer Debatte wird die Drucksache eintimmig beschlossen.

 

Text:

Die Bezirksverordnetenversammlung ersucht das Bezirksamt gegenüber dem zum Bauvorhaben "Baumarkt Hellweg in der Yorckstraße" für die B-Plan-Aufstellung federführend tätigen Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg folgende konzeptionelle Anforderungen in den Planungsprozess einzubringen und vertraglich abzusichern.

 

1.       Das Bauvorhaben soll sich zur Yorckstraße dem Standort entsprechend als innerstädtisches Gebäude darstellen und sich der Yorckstraße zuwenden:

1.1.   An der Yorckstraße sind in der Erdgeschosszone Schaufenster auszubilden. Der Gehweg ist im bestehenden Höhenniveau bis an die Schaufenster heran zu führen. Der Kundeneingang muss sich zur Straße orientieren.

1.2.   Zur Straßenseite ist die Außenfassade in Stein- oder Putzoberflächen auszubilden, keinesfalls als Blechfassade.

1.3.   Die Bebauung auf dem Grundstück ist so zu disponieren, dass sich der Baukörper zur Yorckstraße hin orientiert und der Parkplatz im hinteren Grundstücksbereich angeordnet wird. Die Lage des Baukörpers soll dabei nicht verändert werden und der Planung vom 12.4.2010 entsprechen. Keinesfalls darf der Straßenraum optisch fließend in den Firmenparkplatz übergehen. Es bedarf einer gesonderten Zuwegung für Fußgänger/innen. Auch darf sich dieser Bereich nachts für Passanten nicht als „Angstraum“ darstellen. Die Zufahrt zum Grundstück soll torartig ausgebildet werden und nach Geschäftsschluss verschlossen werden. Die Sportzeiten sind zu garantieren.

 

2.       Die historische Eisenbahnbrücke Nr. 5 als Baudenkmal ist mit ihrem nördlichen Widerlager in das Vorhaben so zu integrieren, dass ihr Kontext als Bestandteil der ehemaligen Eisenbahnlinie erkennbar bleibt. Keinesfalls darf die Brücke mit einem isolierten nördlichen Widerlager der Lächerlichkeit preisgegeben werden. Die Hinterbauung des Widerlagers mit einem Discounter - nach derzeitigem Planungsstand - wird strikt abgelehnt. Die Landesdenkmalbehörde ist entsprechend zu beteiligen.

 

3.       Die Wegeführung in Verlängerung der Brücke Nr. 5 ist so zu gestalten, dass der Weg in geradem oder weiträumig geschwungenem Verlauf nach Norden in den Gleisdreieck-Park übergeleitet wird. Ein engräumiges Abknicken des Weges ist aus funktionalen und gestalterischen Gründen abzulehnen.

 

4.       Im Zusammenhang mit dem Bebauungsplanverfahren ist eine eigenständige, barrierefreie, ebenerdig beginnende, ganztägig geöffnete Zuwegung zum Gleisdreieck-Park rechtlich zu sichern.

 

   
    17.11.2010 - Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin
    Ö 11.6 - ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)
    Einstimmiger Beschluss – Konsensliste:

Einstimmiger Beschluss – Konsensliste:

Die Bezirksverordnetenversammlung ersucht das Bezirksamt gegenüber dem zum Bauvorhaben "Baumarkt Hellweg in der Yorckstraße" für die B-Plan-Aufstellung federführend tätigen Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg folgende konzeptionelle Anforderungen in den Planungsprozess einzubringen und vertraglich abzusichern.

1.      Das Bauvorhaben soll sich zur Yorckstraße dem Standort entsprechend als

      innerstädtisches Gebäude darstellen und sich der Yorckstraße zuwenden:

1.1.   An der Yorckstraße sind in der Erdgeschosszone Schaufenster auszubilden. Der Gehweg ist im bestehenden Höhenniveau bis an die Schaufenster heran zu führen. Der Kundeneingang muss sich zur Straße orientieren.

1.2.   Zur Straßenseite ist die Außenfassade in Stein- oder Putzoberflächen auszubilden, keinesfalls als Blechfassade.

1.3.  Die Bebauung auf dem Grundstück ist so zu disponieren, dass sich der Baukörper zur Yorckstraße hin orientiert und der Parkplatz im hinteren Grundstücksbereich angeordnet wird. Die Lage des Baukörpers soll dabei nicht verändert werden und der Planung vom 12.4.2010 entsprechen. Keinesfalls darf der Straßenraum optisch fließend in den Firmenparkplatz übergehen. Es bedarf einer gesonderten Zuwegung für Fußgänger/innen. Auch darf sich dieser Bereich nachts für Passanten nicht als „Angstraum“ darstellen. Die Zufahrt zum Grundstück soll torartig ausgebildet werden und nach Geschäftsschluss verschlossen werden. Die Sportzeiten sind zu garantieren.

2.      Die historische Eisenbahnbrücke Nr. 5 als Baudenkmal ist mit ihrem nördlichen Widerlager in das Vorhaben so zu integrieren, dass ihr Kontext als Bestandteil der ehemaligen Eisenbahnlinie erkennbar bleibt. Keinesfalls darf die Brücke mit einem isolierten nördlichen Widerlager der Lächerlichkeit preisgegeben werden. Die Hinterbauung des Widerlagers mit einem Discounter - nach derzeitigem Planungsstand - wird strikt abgelehnt. Die Landesdenkmalbehörde ist entsprechend zu beteiligen.

3.      Die Wegeführung in Verlängerung der Brücke Nr. 5 ist so zu gestalten, dass der Weg in geradem oder weiträumig geschwungenem Verlauf nach Norden in den Gleisdreieck-Park übergeleitet wird. Ein engräumiges Abknicken des Weges ist aus funktionalen und gestalterischen Gründen abzulehnen.

4.      Im Zusammenhang mit dem Bebauungsplanverfahren ist eine eigenständige, barrierefreie, ebenerdig beginnende, ganztägig geöffnete Zuwegung zum Gleisdreieck-Park rechtlich zu sichern.

   
    10.09.2014 - Ausschuss für Stadtentwicklung
    Ö 9.6 - erledigt
    Wie in TOP 1 festgelegt, wird die Drucksache als erledigt angesehen

Wie in TOP 1 festgelegt, wird die Drucksache als erledigt angesehen.

 

Ö 9.3  
Neue BBI-Flugrouten: Aspekte des Gesundheitsschutzes verstärkt mit einbringen  
1596/XVIII  
Ö 9.4  
Keine vorentscheidenden Maßnahmen einleiten: Moratorium für das Haus am Kleistpark bis alle Informationen auf dem Tisch sind!  
1597/XVIII  
Ö 9.5  
Fahrradparkplatz  
1598/XVIII  
Ö 9.6  
Straßensprayaktion zum Weltaidstag unterstützen!  
1599/XVIII  
Ö 9.7  
Durchgangsverkehr durch die Eylauer und Bautzener Straße unterbinden  
1600/XVIII  
Ö 9.8  
Ich hab noch einen Familien-Freizeit-Koffer in Tempelhof-Schöneberg…  
1601/XVIII  
Ö 9.9  
Menschen im Kiez für den Kiez  
1602/XVIII  
Ö 9.10  
Jahresbericht Rechtsamt vorlegen  
Enthält Anlagen
1603/XVIII  
Ö 9.11  
S-Bahnhof Friedenau barrierefrei machen  
1604/XVIII  
Ö 9.12  
Nächtliches Tempo 30 für die gesamte Arnulfstraße  
1605/XVIII  
Ö 9.13  
Gefährdung von Radfahrer/innen verringern  
1606/XVIII  
Ö 9.14  
Europäischen Schülerwettbewerb 2011 zum Jahr der Freiwilligentätigkeit unterstützen  
1607/XVIII  
Ö 9.15  
Neue Wohnformen für ältere Menschen: Information und Vernetzung  
Enthält Anlagen
1608/XVIII  
Ö 9.16  
Notaufnahmelager Marienfelde und nun? – Teil II  
Enthält Anlagen
1609/XVIII  
Ö 9.17  
Vergabe von Sondermitteln der BVV - Schöneberger Kulturarbeitskreis e.V.  
1611/XVIII  
Ö 10     übrige Große Anfragen      
Ö 10.1  
Falsch verstandenes Sichtachsenprojekt?  
1593/XVIII  
Ö 11     Beschlussempfehlungen      
Ö 11.1  
Gedenkstätte zu KZ Columbiahaus und Zwangsarbeitslager  
Enthält Anlagen
1126/XVIII  
Ö 11.2  
Informations- und Gedenkort am Columbiadamm
1494/XVIII  
Ö 11.3  
Gedenken an den Widerstand bei den Askania-Werken  
Enthält Anlagen
1577/XVIII  
Ö 11.4  
Personalnot im Regionalen Sozialdienst (RSD) entgegenwirken  
1454/XVIII  
Ö 11.5  
Gartenarbeitsschule bleibt erhalten  
1475/XVIII  
Ö 11.6  
“Behindertentoiletten" endlich barrierefrei gestalten  
1502/XVIII  
Ö 11.7  
Zusammenarbeit Tempelhof-Schönberg - Mersin (Türkei) ermöglichen  
1533/XVIII  
Ö 11.8  
Begleitung des Projektfonds „Kulturelle Bildung“  
1537/XVIII  
Ö 11.9  
Notwendige Sofortmaßnahmen am Haus am Kleistpark umsetzen – Maßnahmen zur Herstellung der Betriebsfähigkeit und Verkehrssicherheit prüfen  
1585/XVIII  
Ö 11.10  
Vergabe von Sondermitteln der Bezirksverordnetenversammlung - Sinfonie Orchester Tempelhof  
1586/XVIII  
Ö 11.11  
Bauvorhaben Barbarossaplatz4: Umfeldmaßnahmen  
1590/XVIII  
Ö 11.12  
Wahl einer Patientenfürsprecherin  
1610/XVIII  
Ö 11.13  
Anwohner der Gartenstadt Neu-Tempelhof nachhaltig schützen
1567/XVIII  
Ö 11.14  
Radfahrer-Falle in der Badenschen Straße beseitigen  
1574/XVIII  
Ö 12  
Vorlagen zur Beschlussfassung      
Ö 13     Mitteilungen zur Kenntnisnahme      
Ö 13.1  
Denkmalschutz ernst nehmen – Erhalt der Betriebswerkstatt auf dem S-BW Papestraße/Güterbahnhof Tempelhof  
Enthält Anlagen
0681/XVIII  
Ö 13.2  
Bunte Vielfalt statt brauner Einfalt – Tempelhof-Schöneberg gegen Rechts-extremismus und Fremdenfeindlichkeit  
Enthält Anlagen
0998/XVIII  
Ö 13.3  
Tempelhofer Freiheit – zusätzlicher S-Bahn-Haltepunkt
1350/XVIII  
Ö 13.4  
S- Bahnhof Kolonnenbrücke: Planung jetzt aufnehmen!  
1427/XVIII  
Ö 13.5  
Neue Wege zum Flughafen Schönefeld  
1507/XVIII  
Ö 13.6  
Modernisierung der Jugendverkehrsschule  
1539/XVIII  
Ö 13.7  
Volksbegehren Berliner Wassertisch  
Enthält Anlagen
1572/XVIII  
Ö 13.8  
Änderung der Einschulungsbereiche in den Regionen Friedenau und Lichtenrade im Bezirk Tempelhof-Schöneberg 2010  
Enthält Anlagen
1587/XVIII  
Ö 13.9  
des Bezirksamts Tempelhof-Schöneberg von Berlin über den Erlass einer Rechtsverordnung auf der Grundlage von § 172 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 30 AGBauGB für die Grundstücke Maaßenstraße 7/13, Nollendorfstraße 1-7, 37-42, Schwerin-straße 8-12, Zietenstraße 15-17, 19-22, 24/28, Winterfeldtstraße 34, 31/37 im Bezirk Tempel-hof-Schöneberg, Ortsteil Schöneberg  
1589/XVIII  
Ö 13.10  
des Bezirksamtes Tempelhof-Schöneberg von Berlin über die Aufstellung des Bebauungsplans 8-49 für Teilflächen des westlich angrenzenden Grünzugs der Gemarkung Mariendorf, Flurstücke 177 (Flur 319) und 150 (Flur 219) im Bezirk Tempelhof-Schöneberg, Ortsteil Mariendorf, als Teil des bezirksübergreifenden Bebauungsplans 8-49 für die Grundstücke Wildspitzweg 48/58, das südlich angrenzende Grundstück der Gemarkung Britz, Flur 233, Flurstück 61 sowie Teilflächen des westlich angrenzenden ...  
Enthält Anlagen
1591/XVIII  
Ö 13.11  
Pflegestützpunkt für Tempelhof-Schöneberg gewährleisten
Enthält Anlagen
1258/XVIII  
Ö 13.12  
Wohnungsmarktbericht für Schöneberg beauftragen  
1449/XVIII  
Ö 13.13  
Bessere Müllentsorgung in öffentlichen Grünanlagen  
1456/XVIII  
Ö 13.14  
Ausreichende Parkplatzkapazitäten vorhanden?  
1458/XVIII  
Ö 13.15  
Gutachten  
Enthält Anlagen
1513/XVIII  
Ö 13.16  
Notwendige Sofortmaßnahmen am Haus am Kleistpark umsetzen - Maßnahmen zur Herstellung der Betriebsfähigkeit und Verkehrssicherheit prüfen  
Enthält Anlagen
1615/XVIII  
               
 
 

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