Drucksache - 1595/XVIII  

 
 
Betreff: Baumarkt an der Yorckstraße: Konzeptionelle Anforderungen einbringen und absichern
Status:öffentlichAktenzeichen:erledigt 10.09.14 Stadtentw.
 Ursprungaktuell
Initiator:Frakt. SPD,GRÜNE, CDUAusschuss für Stadtentwicklung
  Janke, Reinhard
Drucksache-Art:AntragBeschlussempfehlung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
27.10.2010 
47. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Stadtplanung Entscheidung
10.11.2010 
42. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
17.11.2010 
48. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Ausschuss für Stadtentwicklung Beratung
10.09.2014 
31. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung erledigt   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag
Austauschseite
Beschlussempfehlung

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Der Ausschuss empfiehlt der BVV:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung ersucht das Bezirksamt gegenüber dem zum Bauvorhaben "Baumarkt Hellweg in der Yorckstraße" für die B-Plan-Aufstellung federführend tätigen Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg folgende konzeptionelle Anforderungen in den Planungsprozess einzubringen und vertraglich abzusichern.

 

  1. Das Bauvorhaben soll sich zur Yorckstraße dem Standort entsprechend als innerstädtisches Gebäude darstellen und sich der Yorckstraße zuwenden:
    1. An der Yorckstraße sind in der Erdgeschosszone Schaufenster auszubilden. Der Gehweg ist im bestehenden Höhenniveau bis an die Schaufenster heran zu führen. Der Kundeneingang muss sich zur Straße orientieren.
    2. Zur Straßenseite ist die Außenfassade in Stein- oder Putzoberflächen auszubilden, keinesfalls als Blechfassade.
    3. Die Bebauung auf dem Grundstück ist so zu disponieren, dass sich der Baukörper zur Yorckstraße hin orientiert und der Parkplatz im hinteren Grundstücksbereich angeordnet wird. Die Lage des Baukörpers soll dabei nicht verändert werden und der Planung vom 12.4.2010 entsprechen. Keinesfalls darf der Straßenraum optisch fließend in den Firmenparkplatz übergehen. Es bedarf einer gesonderten Zuwegung für Fußgänger/innen. Auch darf sich dieser Bereich nachts für Passanten nicht als „Angstraum“ darstellen. Die Zufahrt zum Grundstück soll torartig ausgebildet werden und nach Geschäftsschluss verschlossen werden. Die Sportzeiten sind zu garantieren.

 

  1. Die historische Eisenbahnbrücke Nr. 5 als Baudenkmal ist mit ihrem nördlichen Widerlager in das Vorhaben so zu integrieren, dass ihr Kontext als Bestandteil der ehemaligen Eisenbahnlinie erkennbar bleibt. Keinesfalls darf die Brücke mit einem isolierten nördlichen Widerlager der Lächerlichkeit preisgegeben werden. Die Hinterbauung des Widerlagers mit einem Discounter - nach derzeitigem Planungsstand - wird strikt abgelehnt. Die Landesdenkmalbehörde ist entsprechend zu beteiligen.

 

  1. Die Wegeführung in Verlängerung der Brücke Nr. 5 ist so zu gestalten, dass der Weg in geradem oder weiträumig geschwungenem Verlauf nach Norden in den Gleisdreieck-Park übergeleitet wird. Ein engräumiges Abknicken des Weges ist aus funktionalen und gestalterischen Gründen abzulehnen.

 

  1. Im Zusammenhang mit dem Bebauungsplanverfahren ist eine eigenständige, barrierefreie, ebenerdig beginnende, ganztägig geöffnete Zuwegung zum Gleisdreieck-Park rechtlich zu sichern.
 
 

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