Drucksache - 0998/XVIII  

 
 
Betreff: Bunte Vielfalt statt brauner Einfalt – Tempelhof-Schöneberg gegen Rechts-extremismus und Fremdenfeindlichkeit
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion der SPDBezirksamt
Verfasser:Herr Krömer, BerndBand, Ekkehard
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
18.03.2009 
28. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin      
Bezirksamt Entscheidung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
27.10.2010 
47. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Facility Management, Hochbau und Liegenschaften Entscheidung
18.11.2010 
36. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Facility Management, Hochbau und Liegenschaften zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag
Mitteilung zur Kenntnisnahme vom 18.10.2010

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Das Bezirksamt bittet, den folgenden Bericht zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Bezirksamt begrüßt die politische Unterstützung der Bezirksverordnetenversammlung bezüglich der Ablehnung extremistischer und fremdenfeindlicher Parteien und Gruppierungen.

 

Nach eingehender rechtlicher Prüfung ist gleichwohl mitzuteilen, dass das Anbringen des Spruchbandes „Bunte Vielfalt statt brauner Einfalt – Tempelhof-Schöneberg gegen Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit“ im Fall von Veranstaltungen rechtsextremer und fremdenfeindlicher Gruppierungen und Parteien in öffentlichen Gebäuden rechtswidrig wäre, weil dies gegen den Grundsatz der parteilichen Neutralität des Bezirksamtes als Verwaltungsbehörde verstieße.

 

Dieser Grundsatz setzt der Öffentlichkeitsarbeit des Bezirksamtes Grenzen. Es darf nicht durch Einsatz öffentlicher Mittel bestimmten Parteien zur Hilfe kommen oder bestimmte Parteien bekämpfen. Dies wäre mit den Grundsätzen eines freien und offenen Prozesses der Meinungs- und Willensbildung des Volkes und der Gleichberechtigung der politischen Parteien nicht vereinbar.

 

Das Bezirksamt muss sich deshalb stets der offenen oder versteckten Werbung für oder gegen einzelne der miteinander konkurrierenden politischen Parteien oder sonstigen an der politischen Meinungsbildung beteiligten Gruppen enthalten. Das schließt nicht aus, dass sich Aussagen der Öffentlichkeitsarbeit des Bezirksamtes mehr oder minder mit denen von Programmen und Stellungnahmen bestimmter Parteien decken oder unterscheiden.

 

Dennoch muss die Öffentlichkeitsarbeit auch schon den Eindruck einer werbenden Einflussnahme zugunsten einzelner Parteien ebenso wie zu Lasten einzelner Parteien, insbesondere abwertende Äußerungen über andere Parteien vermeiden.

 

Der Grundsatz der parteipolitischen Neutralität der Verwaltung hat auch seinen Niederschlag in der Allgemeinen Anweisung über Werbung, Handel, Sammlungen und politische Betätigung in und mit Einrichtungen des Landes Berlin (ALLA Werbung) vom 10. Juni 1997 (Abl. S. 13) gefunden. Nach Nr. 8 ALLA Werbung ist unter anderem politische Werbung und Propaganda, insbesondere durch Plakatierung, für Parteien und andere politische oder parteigebundene bzw. –nahe Organisationen unzulässig und eine Vermischung von politischer Betätigung und Aktivitäten der Berliner Verwaltung nicht statthaft. Das gilt natürlich auch, wenn die Werbung oder Propaganda nicht für bestimmte Parteien erfolgt, sondern sich gegen bestimmte Parteien richtet. Weiterhin sind nach Nr. 2 Abs. 3 ALLA Werbung in Verbindung mit hoheitlichen Handlungen der Verwaltung Betätigungen und Vorhaben nach dieser Verwaltungsvorschrift unzulässig. Daraus folgt, dass politische Propaganda durch das Bezirksamt im Zusammenhang mit der Vergabe eines Raumes an eine politische Partei oder Gruppierung unzulässig ist.

 

Anlässlich einer Veranstaltung einer politischen Partei im Juli 2010 verständigte sich das Bezirksamt in seiner Sitzung am 29.06.2010 einvernehmlich auf ein Transparent mit folgendem Text:

 

 

Tempelhof-Schöneberg

für Demokratie und Toleranz

gegen Rassismus, Extremismus und Gewalt

 

Dieser Text gewährleistet einerseits die Einhaltung des allgemeinen Grundsatzes der Neutralität der öffentlichen Verwaltung gegenüber politischen Parteien, andererseits bezeugt er öffentlich das Bekenntnis des Bezirksamtes zu den Grundwerten unseres demokratischen Rechtsstaates.

 

 

 

 

 

 
 

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