Der TOP
wird hinter TOP 3 beraten – siehe Punkt 1 der TO.
Nach Zusammenfassung
des bisherigen Prozedere durch BV Glowinski ergreift Herr Niebergall –
Leiter der Flugsicherung -(DFS) – das Wort und stellt den Plan des
Towermuseums anhand einer Power-Point-Präsentation vor.
Das
Konzept wurde Ende letzten Jahres erstellt und die finanziellen Voraussetzungen
geschaffen. Ein „businesscase“ hat ergeben, dass die Stiftung in
der Lage sei, das Towermuseum ohne entsprechende finanzielle Risiken zu tragen
- die Miete übernehme die DFS.
Doch
erkläre sich die Berliner Immobilienmanagement (BIM) nur bereit an die DFS zu
vermieten, wenn es eine politische Willensbekundung im Land Berlin gebe.
Demzufolge
richtet Herr Niebergall abschließend die Bitte an den Bildungs- und Kulturausschuss,
die politische Willensbekundung des Landes Berlin dahingehend zu beeinflussen,
dass die BIM der DFS als Bewerberin des Museums, die benötigten Teilflächen im
6. OG Kopfbau West inklusive der Towerkanzel vermietet.
Bei Vorhandensein
des Wunsches sowie Unterstützung zur Umsetzung des selbigen, so Herr Niebergall
auf Nachfrage von BV Ohnmacht, werde man versuchen, dass die Geschichte der damaligen
Zwangsarbeit entsprechend einen Platz im Towermuseum findet.
StR Hapel
dankt für den Vortrag sowie dafür, dass das Towermuseum aus den Mitteln der DFS
betrieben werden könnte. Er begrüßt die Initiative, sagt seine Unterstützung zu
bemerkt jedoch u. a., ihm sei wichtig, dass alle geschichtlichen Teilelemente
des ehemaligen Flughafens Tempelhof zur Geltung kommen.
Tief
greifende Nachfragen der Ausschussmitglieder werden umfassend beantwortet.
Im Laufe
der Aussprache stellt BV M. Kühnemann im Namen der SPD-Fraktion fest, grundsätzlich
sei man der Idee gegenüber nicht abgeneigt, doch äußert sie ihre Bedenken
hinsichtlich der laufenden Veranstaltungen auf dem Areal. Demzufolge schlägt
sie vor, den Antrag in einen Prüfauftrag umzuformulieren.
BV
Dittmeyer bemerkt erklärend, da es sich hier um eine Willensbekundung handele, gäbe
es aus ihrer Sicht nur die Möglichkeiten einer Abstimmung oder einer Vertagung
des Antrages um einen Monat zwecks Umformulierung.
Nach
kurzer Debatte, in der seitens BV Ohnmacht, BV Glowinski sowie BV McGee gegen
eine Vertagung und einen Prüfauftrag gesprochen wird, erfolgt Abstimmung über
den Antrag.
Auf
Vorschlag der Vorsitzenden – ohne Widerspruch der Ausschussmitglieder -
wird hinsichtlich einer Vertagung des Antrages sowie eines Beschlusses
abgestimmt.
Abstimmung
Vertagung des Antrages: mehrheitlich abgelehnt.
Abstimmung
des Originalantrages: mehrheitlich beschlossen.
Der
Antrag geht als Beschlussempfehlung in die nächste BVV.