Drucksache - 1330/XVIII  

 
 
Betreff: Aufhebung des Beschlusses des Bezirksamtes vom 30.01.2007 zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans 7-24 VE für Teilflächen der Grundstücke Tempelhofer Damm 161, 163 und 165 im Bezirk Tempelhof-Schöneberg, Ortsteil Tempelhof
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:Herr Krömer, BerndBand, Ekkehard
Drucksache-Art:Mitteilung zur KenntnisnahmeMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
17.03.2010 
41. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Stadtplanung Entscheidung
14.04.2010 
37. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Mitteilung zur Kenntnisnahme 16.02.10

Begründung

 

Begründung

 

1. Anlass und Erforderlichkeit

 

Der Bezirk Tempelhof-Schöneberg strebt seit längerer Zeit zur Stärkung der Versorgungsfunktion des zentralen Bereiches am Tempelhofer Damm und damit der Attraktivitätssteigerung des besonderen Stadtteilzentrums die Entwicklung eines Einzel-handels- und Dienstleistungszentrums an.

Im Rahmen eines von der Liegenschaftsfonds Berlin GmbH & Co KG ausgelobten europaweiten Bieterverfahrens fiel die Wahl zum Kauf und zur Entwicklung der nördlich des Rathauses Tempelhof liegenden Fläche auf die Bietergemeinschaft ING RE / SEPA GbR. Diese beabsichtigte auf dem 16.652 m² großen Standort am Tempelhofer Damm die Errichtung eines Einzelhandels- und Dienstleistungszentrums mit einer maximalen Verkaufsfläche von 15.000 m². Auf Basis eines Entwurfs des Architekten Bernd Albers strebte die Bietergemeinschaft den Bau eines Gebäudekomplexes mit einer Grundfläche von ca. 9.000 m² und einer oberirdischen Geschossfläche von ca. 31.000 m² an. Auf dem Gelände sollten ca. 350 Kundenstellplätze in einer Tiefgarage untergebracht werden.

 

Die Bietergemeinschaft ING RE / SEPA GbR hat aus offensichtlich wirtschaftlichen Überlegungen die Option zum Erwerb der Flächen nicht in Anspruch genommen und sich von dem Vorhaben zurückgezogen. Der Liegenschaftsfonds hat das Areal erneut in einem europaweiten Ausschreibungsverfahren zum Verkauf angeboten. Die Ausschreibung hat bisher zu keinem Erfolg geführt und wurde daher formell aufgehoben. Das Grundstück mit den dort befindlichen Räumlichkeiten wird vom Bezirksamt weitergenutzt.

Das Verfahren zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan 7-24 VE kann von daher in der vorliegenden Form nicht weitergeführt werden und soll eingestellt werden.

 

Gemäß § 5 AGBauGB bzw. Art. 13 Landesplanungsvertrag wurden die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Referat II C und die Gemeinsame Landesplanungsabteilung, Berlin- Brandenburg über die Absicht der Planungsänderung unterrichtet. In diesem Zusammenhang wurden von dort keine Bedenken gegen die Einstellung des Bebauungsplanverfahrens erhoben.

 

 

Rechtsgrundlagen

 

Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585)

 

Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuchs (AGBauGB) in der Fassung vom 7. November 1999 (GVBl. S. 578), zuletzt geändert durch Gesetz vom 03. November 2005 (GVBl. S. 692)

 

Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) in der Fassung vom 14. Dezember 2005 (GVBl. 2006 S. 2), geändert durch Artikel I des Gesetzes vom 22. Oktober 2008 (GVBl. S. 292).

 

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Stadtbezirk Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Sitzungsteilnehmer Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen