Einstimmiger Beschluss – Konsensliste:
Das Bezirksamt wird ersucht, nach dem Vorbild der Stadt Mainz über Widerspruchsrechte bezüglich der Erfassung, Sammlung und Veröffentlichung von Aufnahmen der eigenen Person, von eigenen Kraftfahrzeugen und von selbst bewohnten oder genutzten Gebäuden bzw. Grundstückseigentum zu informieren.
Dies umfasst insbesondere die Information auf den bezirklichen Internetseiten und per Pressemitteilung, sowie die Zurverfügungstellung des Musterschreibens im Internet und den Bürgerämtern.