Drucksache - 1214/XVIII  

 
 
Betreff: Bezirkliche Interessen im Bebauungsplanverfahren Werdauer Weg wahren!
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion der SPDBezirksamt
Verfasser:Herr Krömer, BerndBand, Ekkehard
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
28.10.2009 
36. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksamt Vorberatung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
20.01.2010 
39. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag
Mitteilung zur Kenntnisnahme

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Das Bezirksamt bittet als Schlussbericht zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung hat am 30. Juni 2009 beschlossen, den Bebauungsplan 7-36 aufzustellen. Als Ziel wurde Folgendes formuliert: „Ziel des Bebauungsplanverfahrens ist, im Interesse der bezirklichen und überbezirklichen Zentrenstruktur und der Sicherung der flächendeckenden Nahversorgung, die Erhaltung und planungsrechtliche Sicherung des vorhandenen Gewerbegebietes und gleichzeitig der Ausschluss von zentrenrelevantem großflächigen Einzelhandel.“

 

Nachdem die Senatsverwaltung das Bebauungsplanverfahren am 15. Juni 2009 an sich gezogen hatte, liegt die Verfahrenshoheit nicht mehr beim Bezirk. Dem Bezirksamt stehen keine Maßnahmen zur Verfügung, um die im o.g. Antrag genannten Ziele umzusetzen.

 

Ergänzend ist darzulegen, dass die im BVV-Beschluss genannten Ziele von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens verfolgt und umgesetzt werden. Dies ergibt sich zum einen aus den zitierten Zielen des Bebauungsplanverfahrens 7-36 sowie aus der Begründung für die Ansichziehung des Verfahrens (Schreiben II C 21-6151/7-3049 vom 3. Juni 2009 Seite 2, erster Absatz):

„Der am 19.08.1964 festgesetzte Bebauungsplan XI-102 lässt für die o.g. Grundstücksflächen [Werdauer Weg 4/6, 10/16, 20/30, 7/39] großflächigen Einzelhandel zu und widerspricht somit den Zielen des Flächennutzungsplanes sowie des Stadtentwicklungsplans Zentren 2020 und des im Entwurf vorliegenden bezirklichen Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes. Der Standort Werdauer Weg ist nicht Bestandteil eines zentralen Versorgungsbereichs, großflächiger Einzelhandel ist nach den übergeordneten Planungen hier nicht vorgesehen. Unbeachtet der Frage, ob einzelne Gleise planfestgestellt sind, ist die Aufstellung eines B-Plans erforderlich, der den übergeordneten Zielen angepasst ist.  ...“

 

 

 

 
 

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