Drucksache - 1215/XVIII  

 
 
Betreff: Einstellung aller Verfahren zur Bebauung am Wildspitzweg
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion der CDUBezirksamt
Verfasser:Herr Krömer, BerndBand, Ekkehard
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
28.10.2009 
36. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Stadtplanung Entscheidung
11.11.2009 
33. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung vertagt   
10.02.2010 
35. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
17.02.2010 
40. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksamt Vorberatung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
29.09.2010 
46. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag
Beschlussempfehlung
Mitteilung zur Kenntnisnahme

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Das Bezirksamt bittet als Schlussbericht zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Bezirksamt hat am 20.04.2010 die Einstellung des Bebauungsplanverfahrens 7-35 VE für das Bauvorhaben Wildspitzweg auf den Grundstücken Wildspitzweg 39/45 und den Flurstücken 173 und 143/1 in der Flur 319 beschlossen. Gemäß § 5 AGBauGB hatte das Bezirksamt zuvor die zuständigen Stellen - die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und die Gemeinsame Landesplanungsabteilung - über die Absicht, dieses Bebauungsplanverfahren einzustellen, informiert.

 

Von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, die auch zuständig für die Änderungsverfahren des Flächennutzungsplans ist, erhielt der Bezirk wie von der Gemeinsamen Landesplanungsabteilung die Bestätigung, dass Bedenken gegen eine Einstellung des Bebauungsplanverfahrens 7-35 VE nicht bestehen. Darüber hinaus wurde dem Bezirk die Mitteilung gegeben, dass das Änderungsverfahren einstweilen ruht und sich das zuständige Referat das Recht vorbehält, zu einem späteren Zeitpunkt das ruhende Flächennutzungsplanänderungsverfahren gegebenenfalls einzustellen.

 

Das Bezirksamt betrachtet mit der vorstehenden Stellungnahme des zuständigen Referats der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung den Beschluss der BVV vom 17.02.2010, Drucks. Nr. 1215/XVIII, insbesondere auch wegen fehlender weitergehender Möglichkeiten der Einflussnahme auf die Senatsverwaltung, als erfüllt.

 

 
 

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