Drucksache - 1215/XVIII
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Das
Bezirksamt bittet als Schlussbericht zur Kenntnis zu nehmen: Das
Bezirksamt hat am 20.04.2010 die Einstellung des Bebauungsplanverfahrens 7-35
VE für das Bauvorhaben Wildspitzweg auf den Grundstücken Wildspitzweg 39/45
und den Flurstücken 173 und 143/1 in der Flur 319 beschlossen. Gemäß § 5
AGBauGB hatte das Bezirksamt zuvor die zuständigen Stellen - die
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und die Gemeinsame
Landesplanungsabteilung - über die Absicht, dieses Bebauungsplanverfahren einzustellen,
informiert. Von
der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, die auch zuständig für die
Änderungsverfahren des Flächennutzungsplans ist, erhielt der Bezirk wie von der
Gemeinsamen Landesplanungsabteilung die Bestätigung, dass Bedenken gegen eine
Einstellung des Bebauungsplanverfahrens 7-35 VE nicht bestehen. Darüber hinaus
wurde dem Bezirk die Mitteilung gegeben, dass das Änderungsverfahren
einstweilen ruht und sich das zuständige Referat das Recht vorbehält, zu einem
späteren Zeitpunkt das ruhende Flächennutzungsplanänderungsverfahren
gegebenenfalls einzustellen. Das
Bezirksamt betrachtet mit der vorstehenden Stellungnahme des zuständigen
Referats der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung den Beschluss der BVV vom
17.02.2010, Drucks. Nr. 1215/XVIII, insbesondere auch wegen fehlender
weitergehender Möglichkeiten der Einflussnahme auf die Senatsverwaltung, als
erfüllt. |
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