Drucksache - 1209/XVIII
Bericht
über die Auswirkungen des Konzeptes zur Bearbeitung der anhängigen
Wohngeldanträge und Verbesserung der Budgetierungszahlen (Drucksache
1111/XVIII) Die im
Sommer beschlossenen Maßnahmen zur beschleunigten Abarbeitung der anhängigen
Wohngeldanträge haben bis zum Jahresende 2009 gute Ergebnisse gezeigt. Dies
wird positive Auswirkungen auch auf die Budgetierung haben. Wichtigstes
Ergebnis ist, dass die Zahl der seinerzeit anhängigen Verfahren von rd. 2.700
per 31.12.2009 auf rd. 1.550 vermindert werden konnte. Dies entspricht nicht
ganz der nominalen Zielvorgabe, nach der bis zum Jahresende ein
Antragsstand von 1.200 Fällen erreicht werden sollte. Der Grund dafür ist, dass
in den Herbstmonaten ein höherer Antragseingang, als vorhergesehen (rd. 700 -
750 Eingänge statt 600) festzustellen war. Das eigentliche Ziel, am Jahresende
Verfahren einer Größenordnung von ungefähr zwei Monatsmengen anhängig zu haben,
wurde demnach zumindest inhaltlich erreicht. Der Bezirk
Tempelhof-Schöneberg liegt damit, was den Bearbeitungsstand angeht, berlinweit
gesehen genau im Mittelfeld. Die
durchschnittlichen Bearbeitungszeiten haben sich bei der Abarbeitung der (auch
älteren) anhängigen Verfahren allerdings vorübergehend erhöht. Im Bezirk
Tempelhof-Schöneberg betrug die Bearbeitungszeit im Jahresschnitt
durchschnittlich 13,9 Wochen, was etwas länger ist, als der berlinweite
Durchschnitt von 12,3 Wochen. Der Bezirk liegt im Ranking der
Bearbeitungszeiten jedoch ebenfalls im Mittelfeld. Die Zahl
der für die Antragsbearbeitung eingesetzten Mitarbeiter wurde parallel etwas
stärker als geplant abgebaut. Von den zum Zeitpunkt des Maßnahmekataloges
eingebrachten 16,75 Stellenanteilen werden im Januar 2010 mittlerweile nur noch
rd. 13 Stellenanteile verwendet. Zwei weitere Mitarbeiterinnen, die für die
Antragsbearbeitung der Wohngeldnovelle aus der Grundsicherung
"entliehen" wurden, werden in Kürze zurück gegeben. In der
Nachschau haben insbesondere drei Maßnahmen zu den obigen Ergebnissen geführt. Neben den
Schließwochen hat die vorläufige Einschränkung der Beratungszeiten sowie eine
Reduzierung der telefonischen Erreichbarkeit ein zügigeres Aufarbeiten der
teilweise sehr lange anhängigen Verfahren ermöglicht. Die Sprechzeiten finden
zur Zeit dienstags von 9.00 - 12.00 Uhr und donnerstags von 15.00 - 18.00 Uhr
statt; die telefonischer Erreichbarkeit ist auf die Zeit von 9.00 - 10.00 Uhr
täglich (außer donnerstags) sowie die Sprechzeiten beschränkt. Die
Entscheidung, dass zeitaufwändige "Nebenverfahren" (z.B. aus
Datenabgleichen, Widersprüchen, Inkassoangelegenheiten usw.) soweit möglich auf
das Jahr 2010 verschoben werden sollen, hat zu einem höheren Abbau der
"normalen" Wohngeldanträge geführt. Die
Vorgabe, dass der Prüf- und Ermittlungsaufwand auf das für den Einzelfall
absolut unerlässliche reduziert werden soll, hat zu einem geringeren
Zeitaufwand je entschiedenem Antrag geführt. Aus den
guten Erfahrungen des zweiten Halbjahres 2009 heraus wurde das Maßnahmepaket
zwischenzeitlich (mit Ausnahme der Schließwochen) verlängert. Nach jetziger
Einschätzung werden diese Maßnahmen auch für das Jahr 2010 ausreichen und die
Bearbeitungssituation weiter entspannen. Das erstrebenswerte Ziel, eine
durchschnittliche Bearbeitungszeit von vier Wochen zu erreichen, wird damit
jedoch nicht zu realisieren sein. Dies wird in allen Bezirken nur gelingen,
wenn der Senat die Bezirke stärker unterstützt. Inhalt
der Mitteilung zur Kenntnisnahme der beigefügten Anlage. |
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