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Das Wahlamt ist zuständig für:
- die Durchführung von Wahlen
- die Durchführung von Volksinitiativen / Volksbegehren / Volksentscheiden
- die Durchführung von Bürgerbegehren / Bürgerentscheiden
- das Schiedsamt
- die Wahl der Schöffinnen und Schöffen
- die Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter