Sondermittel der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf

Zweck

Die Sondermittel der Bezirksverordnetenversammlung dienen dazu, außerhalb der durch den Haushalt festgelegten Mittel Zuschüsse für Projekte von Vereinen, Bürgerinitiativen und Privatpersonen zur Verfügung stellen zu können. Infrage kommen beispielsweise Veranstaltungen sportlicher, sozialer oder kultureller Natur, Publikationen, Anschaffungen durch Vereine, Unterstützung der Beziehungen mit Partnerstädten des Bezirks (Reisen und Begegnungen) sowie Sportprojekte, Projekte mit Kindern, Jugendlichen, Senioren oder Projekte für Menschen mit Behinderung.

Höhe der Zuwendung

Die BVV nimmt bei ihren Beratungen die beantragte Summe als Bezugspunkt. Der gewährte Betrag kann jedoch abweichen, da die Gesamtzahl der Anträge und die begrenzt der zur Verfügung stehenden Mittel zu berücksichtigen sind.
Zuwendungen aus Sondermitteln dienen grundsätzlich einer Teilfinanzierung. Ein Eigenbetrag des Antragstellers ist deshalb erforderlich.

Voraussetzungen

Bitte berücksichtigen Sie:

  • Die zu fördernde Maßnahme muss einen bezirklichen Bezug haben und es muss sich um ein einzelnes abgegrenztes Vorhaben (Projekt) oder den Kauf eines Objektes handeln.
  • Antragsberechtigt sind vorrangig im Bezirk ansässige Vereine, Verbände, Organisationen, Einrichtungen, Kirchengemeinden usw., die über eine Registriernummer der Senatsverwaltung für Finanzen verfügen. Sollte eine Registriernummer noch nicht vorhanden sein, kann sie hier beantragt werden.
  • Die Förderung gewerblicher Unternehmen durch BVV-Sondermitteln ist möglich, soweit es sich bei dem Projekt um ein gemeinwohlorientiertes und nicht zur gewerblichen Tätigkeit zugehöriges Vorhaben handelt.
  • Dem schriftlichen Antrag ist ein Finanzierungs- und Kostenplan beizufügen.
  • Die Mittel sind an das Haushaltsjahr (= Kalenderjahr) gebunden und müssen in dem Bewilligungsjahr ausgegeben werden. Eine Übertragung in das folgende Jahr ist nicht erlaubt.
  • Die bestimmungsgemäße Verwendung der Mittel ist nachzuweisen.
  • Die Zuwendung ist wirtschaftlich und sparsam zu verwenden. Hierzu zählt auch die Einholung von mehreren Kostenangeboten bei der Beschaffung von Gegenständen über 410 Euro und Inanspruchnahme von Leistungen.
  • Mehrfachförderung durch Beteiligung Dritter ist möglich und im Finanzierungsplan auszuweisen.
  • Nicht möglich ist die laufende Förderung einer Einrichtung oder eines Projekts.
  • Eine nachträgliche Förderung ist nicht möglich.
  • In der Regel werden jährlich sich wiederholende Anträge für den gleichen Zuwendungszweck nicht berücksichtigt.
  • Von den Antragstellern/innen sind Eigenmittel i.H.v. mindestens 50 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben einzubringen. Es wird berücksichtigt, dass Vereine, Initiativen und kleinere Organisationen aufgrund ihrer meist ehrenamtlichen Struktur kaum in der Lage sind, einen hohen Eigenanteil einzubringen. Ihnen können ggf. ehrenamtliches Engagement, Sachleistungen sowie zusätzlich eingeworbene Drittmittel angerechnet werden.

Zeitablauf

Nach Eingang eines Antrages wird zunächst die zuständige Fachabteilung des Bezirksamtes um eine Stellungnahme gebeten. Diese Stellungnahme des Bezirksamtes reicht die Vorsteherin mit dem Antrag an den vorberatenden Temporären Ausschuss “Sondermittel” sowie an den Hauptausschuss der BVV weiter, der eine Beschlussempfehlung für die BVV abgibt, die dann abschließend entscheidet.
Nach Bewilligung durch die BVV erfolgt die finanzielle Abwicklung durch die Fachabteilung, welche dem Antragssteller einen Bewilligungsbescheid zukommen lässt. Mit ihr ist nach Beendigung der Maßnahme abzurechnen. Bewilligte aber nicht ausgegebene Mittel müssen zurückgezahlt werden.
Wegen der feststehenden monatlichen Sitzungstermine des Hauptausschusses und der BVV ist mit einer Bearbeitungsdauer von ca. drei Monaten zu rechnen. Es empfiehlt sich daher, Anträge möglichst frühzeitig im Jahr einzureichen.
Bitte bedenken Sie auch, dass die verfügbaren Mittel begrenzt und möglicherweise erschöpft sind.

Abgabefrist für Anträge für das Haushaltsjahr 2024

Bitte senden Sie die Anträge für Projekte, die im Frühjahr/Sommer (frühestens ab MItte März) beginnen sollen, bis zum 31.01.2025 an

bvv@reinickendorf.berlin.de

oder per Post an

Bezirksamt Reinickendorf
Büro der Bezirksverordnetenversammlung
Eichborndamm 215
13437 Berlin

Kennzeichnung der Förderung Ihres Projektes durch die BVV Reinickendorf

Der Zuwendungsempfänger verweist bei Informations- und Kommunikationsmitteln auf die Förderung durch die BVV Reinickendorf, indem er das BVV Logo verwendet. Das Logo kann im Büro der Bezirksverordnetenversammlung per E-Mail oder telefonisch angefordert werden.

Die Zuwendungsempfänger werden gebeten, der BVV Fotos mit Beschreibungen zur Verfügung zu stellen, welche die BVV im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit nutzen darf.

Die Förderung durch Sondermittel der BVV Reinickendorf soll durch eine Plakette bzw. einen Sticker am geförderten Projekt kenntlich gemacht werden.

Hierzu wird Ihnen als Antragsteller/in bei Fertigstellung Ihres Projektes eine Plakette bzw. ein Sticker durch die/den BVV-Vorsteher/in überreicht.

Die Bekanntgabe der Fertigstellung Ihres Projektes ist zwingend erforderlich, weswegen Sie sich bitte rechtzeitig diesbezüglich mit dem Büro der Bezirksverordnetenversammlung in Verbindung setzen. Die Kontaktdaten finden Sie hier auf der Internetseite.

Beantragung von Sondermitteln der BVV Reinickendorf für das Haushaltsjahr 2024

Übersicht der bewilligten Sondermittel durch die BVV