Was ist eine Volksinitiative?
Alle Einwohnerinnen und Einwohner von Berlin haben das Recht, das Abgeordnetenhaus im Rahmen seiner Entscheidungszuständigkeit mit bestimmten Gegenständen der politischen Willensbildung (die Berlin betreffen) zu beauftragen. Dabei kann ohne aufwendiges Verfahren mit einer relativ geringen Zahl von mindestens 20 000 Unterstützungsunterschriften auf besondere Probleme aufmerksam gemacht werden und dem Parlament somit unmittelbar Vorschläge unterbreitet werden.
- Einwohnerinnen und Einwohner von Berlin,
- die zum Zeitpunkt ihrer Unterstützungsunterschrift mindestens 16 Jahre alt sind,
- die mit alleiniger Wohnung oder mit Hauptwohnsitz in Berlin gemeldet sind.
Auf die Staatsangehörigkeit und die Wahlberechtigung kommt es nicht an. Daher können auch Einwohnerinnen und Einwohner mit anderen Staatsangehörigkeiten an einer Volksinitiative teilnehmen.
Wie läuft die Unterschriftssammlung ab?
Eine Volksinitiative muss von mindestens 20 000 teilnahmeberechtigten Personen durch ihre Unterschrift und durch gültige Angaben auf einem Unterschriftsbogen oder einer Unterschriftsliste unterstützt werden. Ein Unterschriftsbogen ist für eine einzelne Person. Eine Unterschriftsliste ist für eine Mehrzahl von Personen.
Wer prüft die Unterstützungsunterschriften?
Die Unterstützungsunterschriften werden durch die Initiatoren der Volksinitiative bei der für Inneres zuständige Senatsverwaltung abgegeben. Diese leitet die Unterstützungsunterschriften an die Bezirksämter weiter. Innerhalb von 15 Tagen prüfen die Bezirksämter anhand der Angaben im Melderegister die Unterstützungsunterschriften.
Was geschieht nach der Prüfung?
Zulässige Volksinitiativen werden innerhalb von 4 Monaten im Abgeordnetenhaus von Berlin beraten. In den Fachausschüssen werden die Initiatoren der Volksinitiative angehört.