Es wird
folgender Beschluss gefasst:
Das BA wird aufgefordert, die Anwohner und
Gewerbetreibenden, die direkt und indirekt durch die bevorstehenden
Ausbaumaßnahmen betroffen sein werden, rechtzeitig zu informieren.
Dabei sollten
Auskünfte über den Beginn der Arbeiten, ihren zeitlichen Verlauf, den
Umfang der zu erwartenden Belastungen, die verbleibende Befahrbarkeit der
Straße, die geplante Umleitungsstrecke und über die dauerhafte Erreichbarkeit
aller Gewerbetreibenden und Anwohner gegeben werden.