Drucksache - VI-0149  

 
 
Betreff: Arbeit im JobCenter Pankow und Kooperation mit privaten Arbeitsvermittlungen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:LinksfraktionBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
25.04.2007 
ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin vertagt   
23.05.2007 
Fortführung der 6. öffentlichen Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
11.07.2007 
8. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin vertagt   
05.09.2007 
Fortführung der 8. Öffentlichen Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Entscheidung
24.10.2007 
10. ordentlichen Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin vertagt   
21.11.2007 
11. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag Linksfraktion, 6. Tagung, 25.04.2007
VzK 13, ZB, 8. Tagung, 11.07.2007
VzK 13, SB, 11. Tagung, 21.11.2007

Das Bezirksamt Pankow wird beauftragt, über die Trägervertretung auf die Geschäftsführung des Jobcenter Pankow dahingehend Ein

 

Siehe Anlage

 

Arbeitsuchenden mit Vermittlungsgutschein wird bei der Suche nach einem geeigneten privaten Arbeitsvermittler keinerlei Hilfes

Bezirksamt Pankow von Berlin                                                                                  .10.2007

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung                                        Drucksache-Nr.:

                                                                                                in Erledigung der

                                                                                                Drucksache Nr.: VI-0149/07

 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

 

 

Schlussbericht

 

 

Arbeit im JobCenter Pankow und Kooperation mit privaten Arbeitsvermittlungen

 

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

In Erledigung des in der 6. ordentlichen Tagung am 25.04.2007 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.:VI-0140/07:

 

Das Bezirksamt Pankow wird beauftragt, über die Trägervertretung auf die Geschäftsführung des Jobcenter Pankow dahingehend Einfluss zu nehmen, dass

 

1.      Nach DIN EN ISO zertifizierten privaten Arbeitsvermittlern aus der Region ermöglicht wird, Ihre Angebote im Eingangsbereich des JobCenters kenntlich zu machen.

2.      Ein regionales (EDV-gestütztes)  Informationsangebot vergleichbar dem SIS der Arbeitsagentur eingerichtet und den Arbeitssuchenden zugänglich gemacht wird, in dem alle regionalen Akteure der Arbeitsmarktintegration einfach zu finden sind.

3.      Ein Ansprechpartner für private Arbeitsvermittlungen benannt wird, um in eine sachorientierte und produktive Kooperation zu den privaten Arbeitsvermittlern zu kommen.

4.      In regelmäßigen Abständen Zusammenkünfte mit den regional tätigen privaten Arbeitsvermittlern organisiert werden, um koordiniert handeln zu können.

 

 

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

 

Die Trägervertretung hat die vorgenannte Drucksache erneut in ihrer Sitzung am 14. September 2007 besprochen. Folgendes Ergebnis wurde erzielt.

 

Zu 1)

Private Arbeitsvermittler werden in der Regel von Kund/innen mit einem Vermittlungsgutschein aufgesucht. Anders als im SGB III haben Arbeitsuchende mit Alg II - Anspruch keinen Rechtsanspruch auf einen Vermittlungsgutschein, jedoch kann das JobCenter nach § 16 Abs. 1 SGB II im pflichtgemäßen Ermessen einen Vermittlungsgutschein als Leistung zur Eingliederung in Arbeit ausstellen.

 

Das JobCenter kann jedoch weder die Zertifizierungen privater Arbeitsvermittler noch deren Aktualität prüfen und von daher keine Verantwortung für die Seriosität von im JobCenter hinterlegten Angebote übernehmen. Trotz der aufgeführten und nicht auszuräumenden Bedenken wird das JobCenter im Ergebnis seiner eingehenden Prüfung einen weiteren Informationsstand im Bereich des Empfangs des JobCenters Pankow aufstellen. Private Arbeitsvermittler erhalten damit die Möglichkeit, ihr Informationsmaterial zu präsentieren. Die Auslage des Informationsmaterials muss durch die privaten Vermittler selbst erfolgen.

 

Zu 2)

Das JobCenter wird im Zusammenhang mit der durch die Erhöhung der Personaldimensionierung notwendig gewordenen Erweiterungsanmietung SIS-Plätze einrichten und somit ein zusätzliches Informationsangebot für alle Arbeitssuchenden vorhalten.


Hier können sich auch Inhaber eines Vermittlungsgutscheins zusätzlich unter
http://www.arbeitsagentur.de/nn_25266/zentraler-Content/A04-Vermittlung/A042-Vermittlung/Allgemein/Internetseiten-Privater-Arbeitsvermittler.html  über die Angebote privater Arbeitsvermittler informieren.
 
Im Hinblick auf die Neutralitätspflicht sowie aus wettbewerbsrechtlichen Gründen sind konkrete Empfehlungen von Vermittlern durch Mitarbeiter/innen des JobCenters unzulässig

 

 

Zu 3)

Private Arbeitsvermittler haben die Möglichkeit, sich an den von der Agentur für Arbeit und dem JobCenter errichteten gemeinsamen Arbeitgeberservice zu wenden.

 

 

Zu 4)

Aus Gründen der Wettbewerbsverzerrung können keine Zusammenkünfte mit ausgewählten privaten Arbeitsvermittlern der Region organisiert werden.

 

 

Wir bitten, die Angelegenheit als erledigt zu betrachten.

 

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

Durch den für das Land Berlin vereinbarten Kommunalen Finanzierungsanteil in Höhe von zur Zeit 12,6 Prozent an den gesamten Verwaltungsaufwendungen des JobCenters wird der Bezirk in nicht bezifferbarer Höhe an den Kosten für die Errichtung von SIS-Plätzen beteiligt.

 

 

 

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

 

keine

 

 

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

keine

 

 

Kinder- und Familienverträglichkeit

 

entfällt

 

 

 

 

 

 

 

 

Matthias Köhne                                                         Lioba Zürn-Kasztantowicz

Bezirksbürgermeister                                               Bezirksstadträtin für 

                                                                                    Gesundheit , Soziales, Schule
                                     und Sport

 

 
 

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