Drucksache - VI-0141  

 
 
Betreff: Umgang des JobCenters mit "arbeitslosen" KünstlerInnen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:LinksfraktionLinksfraktion
   
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Entscheidung
25.04.2007 
ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin vertagt   
23.05.2007 
Fortführung der 6. öffentlichen Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin beantwortet   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Große Anfr., Linksfraktion, 6. Tagung, 25.04.2007

1

1.     Wie beurteilt das Bezirksamt die Auswirkungen von Hartz IV insbesondere auf die große Gruppe der freischaffenden KünstlerInnen Pankows?

 

2.     Gibt es im JobCenter Pankow eine qualifikations- bzw. berufsspezifische Betreu­ung von freischaffenden KünstlerInnen und gibt es einheitliche Kriterien in der Betreuung?

 

3.     War das Bezirksamt bisher bemüht, im Rahmen der Trägerversammlung auf das Jobcenter Einfluss zu nehmen, damit sich die Besonderheiten künstlerischer Ar­beitsverhältnisse und Produktion in der Betreuung von freischaffenden Künstle­rInnen widerspiegeln?

 

4.     Inwieweit werden zum Beispiel notwendige Arbeitsräume, wie Ateliers oder Arbeits­zimmer, im Rahmen der AV Wohnen oder durch Nutzung des  Ermes­sensspielraums u.a. § 22 SGB II berücksichtigt und falls sie auf Grundlage der genannten Regelungen in ihrer Notwendigkeit keine Berücksichtigung finden können, welche Möglichkeiten sieht das Bezirksamt, zielführende, d. h. die Ar­beitsgrundlagen von KünstlerInnen durch die Hartz-Gesetze nicht untergrabende Maßnahmen selbst zu ergreifen oder sie beim Senat anzumahnen?

 

5.     Sind dem Bezirksamt Fälle bekannt, in denen die Mietkosten für Künstlerarbeits­räume nicht übernommen wurden? Durch welche fachlichen Kriterien sind diese Entscheidungen getroffen wurden?

 

6.     Stimmt das Bezirksamt damit überein, dass es umgehend Arbeitsanweisungen be­darf, um die Arbeitsgrundlagen von KünstlerInnen durch fördernde Maßnahme im Sinne des SGB II zu verbessern?

 

7.     Welche Möglichkeiten sieht das BA im Rahmen des § 16 (2) SGB II – sonstige wei­tere Leistungen – Fördermöglichkeiten zu implementieren, um KünstlerInnen den Verbleib in ihrem erlernten und ausgeübten Beruf zu ermöglichen und sie nicht durch berufsferne Trainingsmaßnahmen oder aufgezwungene Ein-Euro-Jobs in andere Tätigkeiten abzudrängen?

 

 
 

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