Am 1. April des Jahres 1899 wurden dem Dorf Rixdorf die Stadtrechte verliehen und damit wurde auch der Wunsch nach einem eigenen Stadtwappen laut. Am 10. November desselben Jahres beschloss der Magistrat von Rixdorf die Mittel für die Beschaffung eines Stadtwappens hiesiger Stadt in das nächste Rechnungsjahr einzustellen.
Von den in der Folgezeit eingereichten zahlreichen Wappenentwürfen wurde am 29. Mai des Jahres 1903 von Kaiser Wilhelm II. ein Entwurf genehmigt, der unter der dreizackigen Mauerkrone links auf rotem Grund das Johanniterkreuz als Gedenken der Gründung des Dorfes Richardsdorf durch die Johanniter im Jahre 1360 und rechts auf weißem Feld als Symbol des zuletzt hinzugekommenen Teiles des Stadtgebietes Cöllnische Wiesen den Wappenadler von Cölln zeigt. Der Fuß des Wappens zeigte auf schwarzem Grund den Hussitenkelch als Erinnerung an die böhmischen Einwanderer, die um ihres Glaubens Willen ihre alte Heimat verlassen mussten und im Jahre 1737 von Friedrich Wilhelm I. in Rixdorf angesiedelt wurden.
Vor seiner endgültigen Genehmigung musste jedoch auch dieser Entwurf auf Anordnung des Kaisers nochmals abgeändert werden. Das letztendlich genehmigte Wappen zeigte dann unter der dreizackigen Mauerkrone nunmehr im linken Feld den Kelch auf schwarzem Grund, als Fuß das Johanniterkreuz im roten Feld, so dass die Reihenfolge der Felder die Landesfarben Schwarz-Weiß-Rot ergaben. Mit der Bildung der Stadtgemeinde Berlin durch das Gesetz vom 27. April 1920 erhob sich nun die Frage, inwieweit die bis dahin selbständigen und eingemeindeten Städte und Landgemeinden berechtigt waren, eigene “Bezirkswappen” zu führen. Diese Wappen waren als Zeichen der überlieferten bezirklichen Eigenständigkeit stets im Bewusstsein der Bevölkerung präsent, jedoch fehlte die Rechtsgrundlage für die Führung der Wappen und somit der wappenrechtliche Schutz. Eine endgültige Klärung der Rechtslage wurde erst durch das Gesetz über die Hoheitszeichen des Landes Berlin vom 13. Mai 1954 geschaffen.