Sehr geehrte Besucherinnen und Besucher,
die Leistungen im Rathaus Neukölln werden von vielen Menschen genutzt. Wir bitten Sie deshalb, für den Besuch in unserem Gebäude die nachfolgenden Regeln zu beachten, damit allen Besucherinnen und Besuchern ein angenehmer Aufenthalt ermöglicht werden kann.
*1. Geltungsbereich
*
Diese Hausordnung gilt für das Dienstgebäude Rathaus Neukölln (Karl-Marx-Str. 83, 12043 Berlin) einschließlich dessen Eingangsbereiche Karl-Marx-Str. 83 und Donaustr. 29, des Rathausvorplatzes und der Höfe. Die Hausordnung dient der Sicherheit und Ordnung auf dem gesamten Gelände und im Gebäude. Sie ist rechtsverbindlich für alle Personen, die sich auf dem Gelände bzw. in den Räumlichkeiten des Gebäudes aufhalten.
2. Hausrecht
Das Hausrecht wird durch die Beschäftigten der Gebäudeverwaltung sowie deren Beauftragter (Hausmeister, Pförtner und Sicherheitskräfte) ausgeübt. Des Weiteren ist jede/jeder Mitarbeiterin/er befugt das Hausrecht auszuüben.
3. Öffnungszeiten
Montag bis Freitag, von 08.00 Uhr bis 20.00 Uhr
4. Allgemeine Hinweise
Das Rathaus Neukölln ist videoüberwacht.
In sämtlichen Räumen und öffentlich zugänglichen Verkehrsflächen ist auf Sauberkeit zu achten. Den Anordnungen der Hausrechtsbeauftragten ist Folge zu leisten, insbesondere zur Aufrechterhaltung der Sicherheit, Ordnung sowie Ruhe und Sauberkeit.
5. Sicherheit und Ordnung
Zum Schutz unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie unserer Besucherinnen und Besucher akzeptieren wir keinesfalls:
- jegliche Form von Gewalt
- Sachbeschädigung
- Bedrohungen
- Mitführen von Waffen jeglicher Art
- sexuelle Übergriffe oder verbale Belästigungen
- Stalking und Mobbing
In Not- oder Brandfällen ist eine Meldung über:
(030) 90239 -3919 abzusetzen.
Erreichbarkeit der Ersthelfer: (030) 90239 -4000
6. Besucheraufenthalt
Wir bitten Sie, Ihre Besuche nicht über den für die Erledigung Ihres Anliegens erforderlichen Zeitraum hinaus auszudehnen.
7. Verhalten
Auf dem gesamten Gelände sind folgende Handlungen untersagt:
- Betteln und Hausieren
- Der Aufenthalt auf dem Boden, auf Treppen und in den Zugängen
- Verunreinigungen jeglicher Art
- Jegliche Art von Lärmbelästigung und erhebliche Geruchsbelästigung
- Das Blockieren oder Verkeilen jeglicher Zugänge und Türen
Gegenseitige Rücksichtnahme ist geboten. Andere Besucherinnen und Besucher dürfen nicht belästigt oder gefährdet werden.
Es ist jede Handlung zu unterlassen, welche die Würde des Menschen und das Ansehen des Bezirkes Neukölln von Berlin beeinträchtigt. Hierzu zählen insbesondere die Darstellung und Verbreitung von verfassungswidrigen,
extremistischen, rassistischen, antisemitischen oder antidemokratischen Gedankenguts. Ebenfalls untersagt sind Verhaltensweisen, welche geeignet sind, diesbezügliche Missverständnisse hervorzurufen.
8. Rathausbrunnenanlage
Das Betreten des Rathausbrunnens und der sich anschließenden Grünfläche ist untersagt. Wir weisen darauf hin, dass das Brunnenwasser keine Trinkwasserqualität aufweist und für den Verzehr nicht geeignet ist.
9. Fahrräder
Das Mitbringen von Fahrrädern in das Dienstgebäude und in die Diensträume ist nicht gestattet. Bitte nutzen Sie die dafür vorgesehenen Fahrradständer rund um das Rathausgelände.
10. Vandalismus
Das Dienstgebäude sowie dessen Inventar sind pfleglich zu behandeln. Mutwillige Beschädigungen, Verschmutzungen und Farbschmierereien werden zur Anzeige gebracht und Schadenersatz gefordert.
11. Toiletten
Die für die Besucherinnen und Besucher geöffneten Toiletten sind ausgewiesen und werden regelmäßig gereinigt. Bei Beanstandungen wenden Sie sich bitte an den Pförtnerdienst.
12. Kantine
Das Rathaus verfügt über eine öffentliche Kantine die von 07.00 Uhr bis 14.00 Uhr geöffnet ist. Die Kantine befindet sich im 4. Obergeschoss des Altbaubereichs und ist barrierefrei über den Aufzug erreichbar.
13. Flucht- und Rettungswege
Die gekennzeichneten Flucht- und Rettungswege sind stets freizuhalten. Flucht- und Hinweisschilder sowie Brandschutzeinrichtungen dürfen nicht beschädigt oder entfernt werden.
14. Alarm- und Brandfall
Bei Ertönen des Alarmsignals müssen Sie das Gebäude sofort über die nächstliegenden Treppen und Ausgänge verlassen. Den Anordnungen und Anweisungen der Sicherheitskräfte (Polizei, Feuerwehr, Sanitätsdienst) und des Personals ist unverzüglich Folge zu leisten.
15. Haftungsausschluss
Achten Sie auf Ihre Garderobe und sonstigen privaten Gegenstände. Eine Haftung für verlorene oder beschädigte Gegenstände kann nicht übernommen werden. Jede Besucherin und jeder Besucher ist für die Sicherung privat eingebrachter Sachen selbst verantwortlich. Haben Sie Gegenstände gefunden oder vergessen, wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Pförtnerdienstes.
16. Alkohol- und Rauchverbot
Im Gebäude gelten ein absolutes Rauch- und Dampfverbot sowie ein Drogen- und Alkoholverbot. Das Drogen- und Alkoholverbot erstreckt sich ebenfalls auf den Rathausvorplatz und die Außentreppenanlage. Personen, die alkoholisiert oder unter Einfluss von Drogen/Rauschmitteln das Gebäude betreten, werden des Hauses verwiesen. Gleiches gilt für Personen, die innerhalb des Gebäudes sowie auf dem Rathausgelände (inklusive Rathausvorplatz) mit illegalen Rauschmitteln handeln oder diese konsumieren.
17. Genehmigungspflicht
Das Auslegen, Verteilen und Anbringen von Werbematerial o.ä., die Durchführung von Befragungen, Sammeln von Unterschriftenaktionen sowie jegliche Verkaufsaktivitäten bedürfen der ausdrücklichen Genehmigung der Gebäudeverwaltung.
Geräte zur Aufzeichnung, Übermittlung, Übertragung oder Wiedergabe von Bild und Ton dürfen nur mit Einwilligung der Gebäudeverwaltung zur Medienberichterstattung benutzt werden.
Fotografieren, Interviews, Film- und Tonaufnahmen sowie der Aushang von Plakaten und die Auslage von Informationen sind nur mit vorheriger Erlaubnis der Gebäudeverwaltung möglich.
18. Tiere
Tiere dürfen in das Dienstgebäude nicht mitgebracht werden (ausgenommen hiervon sind Dienst-, Behindertenbegleit- und Blindenführhunde).
19. Verstöße gegen die Hausordnung
Jeder Verstoß gegen die Hausordnung ist unverzüglich einem Vertreter der Gebäudeverwaltung anzuzeigen. Im begründeten Einzelfall ist jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter des Bezirksamtes Neukölln von Berlin befugt, die Polizei zu verständigen.
Bei schweren oder fortgesetzten Verstößen kann der Hausrechtsinhaber ein gegebenenfalls unbefristetes Hausverbot aussprechen. Ein Antrag auf strafrechtliche Verfolgung gem. §§§ 123, 124, 145 StGB und 116 ff. OWiG bleibt vorbehalten.
Bezirksamt Neukölln von Berlin
Abteilung Finanzen und Wirtschaft
Serviceeinheit Facility Management
Fachbereich Objektmanagement