Für Unternehmen, die von den Folgen des Kriegsgeschehens in der Ukraine besonders getroffen sind -insbesondere in Folge der Sanktionen gegen Russland und Belarus- wurde nun ein umfassendes Maßnahmenpaket erlassen.
Mit der Erweiterung der Bund-Länder-Bürgschaftsprogramme können Betriebsmittel- und Investitionskredite verbürgt werden. Die Bürgschaftsquote beträgt in der Regel 80%
Gefördert werden zum einen KMUs mit einem Bürgschaftsbedarf bis zu 2,5 Mio. Euro, sowie Unternehmen ab 20 Mio. Euro Bürgschaftsbedarf in strukturschwachen Regionen und ab 50 Mio. Euro Bürgschaftsbedarf außerhalb strukturschwacher Regionen.
Anträge können seit dem 29.April 2022 gestellt werden.
MIt dem KfW-Sonderprogramm UBR 2022, soll kurzfristig die Liquidität der von dem Ukraine-Krieg nachweislich betroffenen Unternehmen gesichert werden. Unternehmen aller Größenklassen und Branchen erhalten Zugang zu zinsgünstigen Krediten mit weitgehender Haftungsfreistellung der Hausbanken. Zusätzlich wird eine Konsortialfinanzierungsvariante mit substantieller Risikoübernahme angeboten.
Die Antragsstellung beginnt an 09.Mai 2022