Ukraine-Krise - Informationen und Hinweise für Unternehmen

Aktuelle Informationen

Informationen der Senatskanzlei www.berlin.de/ukraine/

Informationen des Bundesministeriums des Inneren und für Heimat: www.germany4ukraine.de/hilfeportal-de

Weitere Informationsangebote

Sie möchten helfen? Hier finden Sie eine Übersicht zu aktuellen Hilfsangeboten

Einstellen von ukrainischen Geflüchteten

Grundsätzlich dürfen ukrainische Geflüchtete in Deutschland arbeiten. Dafür ist es aber zwingend notwendig, dass ein Aufenthaltstitel vorliegt.

Die Beantragung des Aufenthaltstitels ist nun online möglich. Bereits bei Beantragung wird die grundsätzliche Arbeitserlaubnis (Fiktionserlaubnis) erteilt. Damit sind ukrainische Geflüchtete sofort berechtigt eine Arbeit aufzunehmen und können eingestellt werden.

Mehr Informationen finden Sie hier: www.berlin.de/ukraine/ankommen/arbeiten

Die Checkliste “Arbeitsmarktzugang für Geflüchtete mit vorübergehendem Schutz” bietet Ihnen eine gute Orientierung.

Sanktionen gegen Russland

Informationen über die gegen Russland verhängten Sanktionen finden Unternehmen hier: Fragen und Antworten zu Russlandsanktionen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz

Zudem hat das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhr (BAFA) eine eigene Hotline geschaltet für alle Fragen rund um die Exportbeschränkungen. Die Hotline erreichen Sie unter: 06196 9081237

Unterstützungsprogramme des Bundes

Für Unternehmen, die von den Folgen des Kriegsgeschehens in der Ukraine besonders getroffen sind -insbesondere in Folge der Sanktionen gegen Russland und Belarus- wurde nun ein umfassendes Maßnahmenpaket erlassen.

Mit der Erweiterung der Bund-Länder-Bürgschaftsprogramme können Betriebsmittel- und Investitionskredite verbürgt werden. Die Bürgschaftsquote beträgt in der Regel 80%

Gefördert werden zum einen KMUs mit einem Bürgschaftsbedarf bis zu 2,5 Mio. Euro, sowie Unternehmen ab 20 Mio. Euro Bürgschaftsbedarf in strukturschwachen Regionen und ab 50 Mio. Euro Bürgschaftsbedarf außerhalb strukturschwacher Regionen.

Anträge können seit dem 29.April 2022 gestellt werden.

MIt dem KfW-Sonderprogramm UBR 2022, soll kurzfristig die Liquidität der von dem Ukraine-Krieg nachweislich betroffenen Unternehmen gesichert werden. Unternehmen aller Größenklassen und Branchen erhalten Zugang zu zinsgünstigen Krediten mit weitgehender Haftungsfreistellung der Hausbanken. Zusätzlich wird eine Konsortialfinanzierungsvariante mit substantieller Risikoübernahme angeboten.

Die Antragsstellung beginnt an 09.Mai 2022

Anspruch auf Kurzarbeitergeld in Folge der Ukraine-Krise

Fallen aufgrund der Krise in der Ukraine Zulieferer aus, Aufträge oder Absatzmärkte weg oder wegen ausbleibender Rohstofflieferungen wird die Produktion im Betrieb gehemmt, kann Kurzarbeit vereinbart und Kurzarbeitergeld gewährt werden, sofern die übrigen Voraussetzungen erfüllt sind. In diesen Fällen gelten ebenfalls die aufgrund der Corona-Pandemie geschaffenen Sonderregelungen zum Kurzarbeitergeld.

Lieferkettenengpässe

Das Land Berlin hat eine Kontaktstelle für Unternehmen eingerichtet, die aufgrund der aktuellen Situation in der Ukraine von Auswirkungen unmittelbar betroffen sind. Die unternehmerischen Einschränkungen können sich sowohl auf das Export- als auch Importgeschäft aus bzw. in die Regionen Ukraine und Russland beziehen. Ziel ist es, ein Lagebild der betroffenen Firmen zu erhalten, um mit vorhandenen Services bestmöglich zu unterstützen und bedarfsgerechte Lösungsansätze zu entwickeln.

Zum Formular Lieferkettenengpässe: www.berlin-partner.de/aktuelles/detail/lieferkette

Sanktionen gegen Belarus

Informationen über die gegen Belarus verhängten Sanktionen, bietet das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschautz: www.bmwk.de/Redaktion/DE/FAQ/Sanktionen-Belarus/faq-belarus-sanktionen.html

Übersicht zu weltweiten Sanktionen

Eine Übersicht zu weiteren Sanktionen bietet die EU-Sanctions Map

Anerkennung von Berufsabschlüssen

Die IHK unterstützt auch bei Fragen rund um die Anerkennung von ausländischen Berufsabschlüssen, für die keine staatliche Zulassung nötig ist.

Hotline: 030 31510-619

Weitere Informatione zur Anerkennung von ausländischen Berufsabschlüssen bietet das BQ-Portal – Informationsportal für ausländische Berufsqualifikationen.