Sie verkaufen Essen und Getränke to go in Einwegverpackungen (Kunststoff oder mit Kunststoffanteil)? Dann sind Sie nach dem Verpackungsgesetz (VerpackG) verpflichtet ab dem 01.01.2023 Mehrwegbehälter zur Verfügung zu stellen oder darin abzufüllen.
Mehrwegverpackungen zum Mitnehmen.
Wenn ein Betrieb Einwegverpackungen anbietet, muss er auch eine Mehrwegalternative bereitstellen. Unter den vom Verpackungsgesetz betroffenen Einwegverpackungen /Einwegbehältern versteht man alle Verpackungen, die ganz oder teilweise aus Kunststoff bestehen, einmalig verwendet und anschließend in den Müll geworfen werden. Bei Getränken zum Mitnehmen muss unabhängig des Einwegmaterials eine Mehrwegoption vorhanden sein.
Achtung! Für kleine Betriebe bestehen Ausnahmeregelungen:
Die Mehrwegpflichten gelten für alle Betriebe mit einer Verkaufsfläche von mehr als 80 m² (inklusive frei zugänglicher Sitz- und Aufenthaltsbereiche) und mehr als fünf Mitarbeiter*innen. Für kleine Betriebe mit einer geringeren Verkaufsfläche und mit bis zu fünf Mitarbeiter*innen gelten Ausnahmeregelungen, sofern sie keine Mehrwegbehälter oder Behälter eines Mehrwegsystems anbieten können oder wollen. In diesem Fall müssen Essen und Getränke in mitgebrachte Behälter gefüllt werden, soweit hygienisch unbedenklich. Zwingend notwendig ist aber, dass Sie darüber informieren!
Informationspflichten
Betriebe müssen im Verkaufsbereich gut sichtbare Informationen zu ihrem Mehrwegangebot anbringen. Die Hinweise sollten in Größe und Form der Darstellung Ihres Verkaufsangebots entsprechen. Der Hinweis muss folgenden Text enthalten: „Speisen und Getränke in Mehrweg erhältlich.“ Wenn nur Speisen/nur Getränke angeboten werden, darf entsprechend gekürzt werden. Bei Anwendung der Ausnahmeregelung zur Befüllung von mitgebrachten Gefäßen muss der Hinweis folgenden Text beinhalten: „Wir befüllen kundeneigene Mehrwegbehälter.“
Weitere Informationen und Hinweise zu den Hygienevorschriften finden Sie unter: www.betterworldcup.de/berlin/.
Die Informationen sind auf Deutsch, Englisch, Arabisch, Türkisch und Vietnamesisch verfügbar.