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Katastrophenschutz im Land Berlin
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Wie alle Berliner Bezirke hat auch Neukölln einen Katastrophenschutzbeauftragten, der für die Koordination des Katastrophenschutzes innerhalb der Verwaltung und für den Bezirk insgesamt verantwortlich ist.
Das Bezirksamt Neukölln von Berlin ist als Katastrophenschutzbehörde verpflichtet, präventive und abwehrende Maßnahmen zum Katastrophenschutz zu ergreifen, die in die bezirkliche Zuständigkeit fallen.
Darüber hinaus verfügt Neukölln über einen Katastrophenstab, dem Mitarbeitende aus allen Abteilungen und Ämtern angehören. Dadurch steht dem Stab das gesamte Fachwissen unmittelbar zur Verfügung, er nutzt es und kann damit im Katastrophenfall die Leitung und Koordinierung der bezirklichen Aufgaben übernehmen.
Der Katastrophenschutz ist landesrechtlich im Katastrophenschutzgesetz für Berlin (KatSG) geregelt.
Nach dem Katastrophenschutzgesetz für das Land Berlin und die Ausführungsvorschriften über die Zusammenarbeit bei der Katastrophenvorsorge- und bekämpfung im Land Berlin sind die bezirklichen Ordnungsbehörden auch Katastrophenschutzbehörden. Diese haben jedoch in einem Katastrophenfall keine anderen, als die ihnen auch sonst obliegenden Ordnungsaufgaben. Deshalb müssen diese Aufgaben gegebenenfalls in größerem Umfang oder außerhalb der Regelarbeitszeit erledigt werden. Zudem fallen den Ordnungsbehörden keine zusätzlichen Aufgaben zu.
Die Katastrophenschutzbehörden treffen nach pflichtgemäßem Ermessen die notwendigen Maßnahmen zur Vorbereitung zur Bekämpfung von Katastrophen. Sie erstellen Katastrophenschutzpläne sowie unter Umständen ereignisbezogene und objektbezogene Einsatzpläne und Pläne für die telefonische Erreichbarkeit der zuständigen Dienstkräfte auch außerhalb der Dienstzeiten durch die Berliner Feuerwehr und die Polizei.
Unter den folgenden Downloadlinks erhalten Sie umfangreiche Informationen, sowie Checklisten und Ratgeber für den Fall einer eintretenden Katastrophe, damit Sie für im Falle einer Katastrophe bestens vorbereitet sind.
Herr Konzera
Brand