Energiemanagement
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Mit der Verabschiedung des Energiewendegesetzes (EWG Bln )
vom 22.03.2016 schuf der Gesetzgeber die Grundlage für die Erreichung der Pariser Klimaschutzziele und die Handlungsgrundlage für die Energiebeauftragten der Bezirke. Es löste das Energieeinspargesetz aus dem Jahr 1990 ab.
Das EWG deckt verschiedene Bereiche der Thematik des Klimaschutzes ab, die Details entnehmen Sie bitte der Website Der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (Sen UVK).
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EnergieverbrauchsübersichtEnergieausweise
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SanierungsfahrpläneNutzung von erneuerbaren Energien § 16 EWG
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Beispielprojekte des Fachbereichs Hochbau
- Weitere Informationen
CO2-Bilanz
Bezirksamt Neukölln
- Tel.: +49 30 90239 0
- Fax: +49 30 90239 3740
- E-Mail an die Zentrale Poststelle des Bezirksamtes Neukölln