Wünschen Sie, dass gesonderte Einwohnerversammlungen zur Erörterung wichtiger Bezirksangelegenheiten stattfinden, so können Sie sich an die Mitglieder der BVV wenden und Ihr Begehren vortragen. Unterstützen 19 (1/3) der 55 Bezirksverordneten Ihr Anliegen, so ist eine Einwohnerversammlung durch den Vorsteher der BVV einzuberufen.
§ 35 GO – Einwohnerversammlung
Zur Erörterung von wichtigen Bezirksangelegenheiten können mit der betroffenen Einwohnerschaft Einwohnerversammlungen durchgeführt werden.
Einwohnerversammlungen werden von der Vorsteherin/dem Vorsteher der BVV einberufen, wenn die BVV dies mit einfacher Mehrheit verlangt oder der Antrag einer Einwohnerin/eines Einwohners auf Durchführung einer Einwohnerversammlung von einem Drittel der Mitglieder der BVV unterstützt wird.
Ablauf der Einwohnerversammlung:
- Der Antragsteller fertigt ein Schreiben an den Vorsteher der BVV Neukölln von Berlin mit Bitte um Einberufung einer Einwohnerversammlung.
- Die Abstimmung über die Einberufung der Einwohnerversammlung erfolgt auf der nächsten Sitzung der BVV.
- Bei erreichen der 1/3-Mehrheit (19 von 55 Bezirksverordneten) wird die Einwohnerversammlung schnellstmöglich einberufen.
- Der Antragsteller erhält vom Vorsteher der BVV Neukölln von Berlin eine Einladung mit der Bitte, diese an interessierte Mitbürger/innen zu verteilen. Über das BVV-Büro erfolgt ebenfalls eine Information über die Einwohnerversammlung.