Tagesordnung - 38. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wohnen  

 
 
Bezeichnung: 38. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wohnen
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Wohnen
Datum: Di, 19.05.2020 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Neukölln, BVV-Saal, 2. Etage, Raum A202
Ort: Karl-Marx-Straße 83, 12040 Berlin

TOP   Betreff Drucksache

Ö 1  
Begrüßung und Annahme der Tagesordnung      
Ö 2  
Protokollabstimmung      
Ö 3  
Stadtentwicklung und Wohnen bei Corona      
Ö 4  
Vorstellung „Neuköllner Modell“/Hr. Groth u. Hr. Biedermann - neue Handhabung von Bauanträgen mit Planungsrecht -      
Ö 5  
Bebauungsplan 8-86b „Juliusstraße 5-9“ - Geltungsbereichsteilung -      
Ö 6  
Bebauungsplan XIV-235 „Stuthirtenweg“ - Geltungsbereichsteilung -      
Ö 7  
Bebauungspläne - XIV-287a-1 „Krugpfuhlsiedlung – Hanne Nüte“ - XIV-287b-1 „Krugpfuhlsiedlung – Rambowstraße“ - XIV-287c-1 „Krugpfuhlsiedlung – Parchimer Allee“ - Beschlussfassung für BVV -      
Ö 8  
Leitfaden Umgang historische Bausubstanz Krugpfuhlsiedlung erstellen  
Enthält Anlagen
1580/XX  
    VORLAGE
   

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wohnen empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Ablehnung des Antrages in folgender Fassung:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten, für das Städtebauliche Erhaltungsgebiet Krugpfuhlsiedlung einen bebilderten Leitfaden für den Umgang mit der historischen Bausubstanz zu erstellen.

 

Begründung: Bekannterweise gehört die Britzer Hufeisensiedlung seit 2008 zum Weltkulturerbe. Die unmittelbar östlich anschließende Krugpfuhlsiedlung ist wegen ihrer ebenfalls besonderen und schützenswerten Eigenart Städtebauliches Erhaltungsgebiet. Um das Bild der Siedlung zu erhalten sind die Schutzziele zu beachten sowie zu vermitteln. Geeignet erscheint ein den Wünschen der Bewohnerschaft entgegen kommender Leitfaden der die Gestaltungsvorgaben in verständlicher Weise z. B. mit Gegenüberstellung „richtig“ u. „falsch“ bebildert. Dabei kann auf die kleine Broschüre „Erhaltungsverordnung Krugpfuhlsiedlung“ (2009) zurückgegriffen und diese erweitert werden. Ein entsprechender Leitfaden r die Schillerpromenade (2015) hat sich bewährt.

   
    27.11.2019 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 13.4 - überwiesen
   

Der Antrag wird in den Ausschuss für Stadtentwicklung und Wohnen überwiesen.

   
    12.12.2019 - Ausschuss für Stadtentwicklung und Wohnen
    Ö 6 - vertagt
   

Frau Fuhrmann nimmt Bezug auf die Erörterung der Thematik in der vergangenen Ausschusssitzung und fasst diese kurz zusammen. Sie begründet in diesem Zusammenhang den vorliegenden Antrag und bittet um ein Meinungsbild.

 

Herr Schulze zeigt sich irritiert über diesen Antrag, da der Antrag Drs. 1426/XX im vergangenen Ausschuss einvernehmlich vertagt wurde, um diesen überarbeiten zu können. Dieser Antrag gehe zwar in die richtige Richtung, ist aber zu unkonkret gefasst. Er bittet daher um Vertagung, um sodann beide Anträge gemeinsam besprechen zu können. Herr Laumann schließt sich dem an, verweist zugleich aber auf die vorhandene, umfassende Begründung zur Erhaltungssatzung. Herr Scharmberg spricht sich ebenfalls für eine Vertagung aus. An die Verwaltung gerichtet, fragt er, ob ein solcher Leitfaden möglich wäre. Im Gespräch mit den Bewohner*innen der Siedlung hat sich ergeben, dass viele die Begründung bisher nicht kannten, wie Herr Schenk kurz ergänzt.

 

Für Herrn BzStR Biedermann wäre ein bebilderter Leitfaden zwar theoretisch vorstellbar - das herausgegebene Booklet für die Schillerpromenade ist hierfür ein gutes Beispiel - in der hier angedachten Dimension für ihn jedoch nicht ohne weiteres umsetzbar, da dafür Personal und Finanzierung fehlt. Auch würde ein solcher Leitfaden das Problem nach seiner Auffassung nicht lösen. Herr Groth ergänzt, dass die im letzten Ausschuss gezeigte Begründung so umfassend ist, dass damit alle Fragen dem Grunde nach auch beantwortet werden. Wichtig ist ungeachtet dessen, die persönliche Beratung im Stadtentwicklungsamt. Frau Fuhrmann hatte dies im letzten Ausschuss so verstanden, dass die Ausführungen in der Begründung für die Bewohner*innen schwer nachzuvollziehen sind. Sie hatte den Eindruck, dass ihr Vorschlag einer bebilderten Darstellung positiv aufgenommen wurde. Auch sie kann sich eine Vertagung vorstellen.

 

Herr Groth möchte dem sich scheinbar entwickelnden Eindruck entgegenwirken, dass es sich hier nur um Konfliktfälle handelt. Die weit überwiegende Anzahl der Entscheidungen sind Genehmigungen. Wenn sich mit den rechtlichen Grundlagen auf der einen Seite und dem Wunsch der Antragsteller*innen auf der anderen Seite jedoch zwei unterschiedliche Ansichten gegenüberstehen, wird dies nach seiner Auffassung auch eine Bebilderung nicht lösen können.

 

Da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, wird der Antrag einvernehmlich vertagt.

   
    02.04.2020 - Ausschuss für Stadtentwicklung und Wohnen
    Ö 5 - vertagt
   

Frau Fuhrmann erklärt, in einer letzten Sitzung habe es bei den Anwesenden Zustimmung dazu gegeben, die Vorgaben des Bezirks in die Form einer Broschüre zu bringen, die den Umgang erleichtere. In diesem Sinne sei der Antrag zu verstehen.

 

Herr Schulze schlägt vor, den Antrag zurückzustellen und ihn zusammen mit dem Antrag der CDU zu besprechen. Der Antrag wird daraufhin vertagt.

   
    19.05.2020 - Ausschuss für Stadtentwicklung und Wohnen
    Ö 8 - im Ausschuss abgelehnt
   

Frau Fuhrmann verweist eingangs auf die bereits erfolgte Diskussion mit Gästen aus der Siedlung im Ausschuss. Sie begründet ihren Antrag erneut und kritisiert dabei die fehlenden Darstellungen, was möglich sei oder eben nicht möglich sei. Bei den anwesenden Gästen hatte es Zustimmung dazu gegeben, die Vorgaben des Bezirks in die Form einer bebilderten Broschüre herauszubringen, die den Umgang erleichtere.

 

Herr Groth geht auf die vorhandene, textlich ausführliche Begründung ein, welche bei den Beratungen immer mit herangezogen wird. Diese ist sehr detailliert und nachvollziehbar, so dass es einer bebilderten Darstellung aus Sicht der Verwaltung nicht bedarf. Frau Fuhrmann entgegnet, dass dies nicht die Fragestellung sei, sondern es sich hierbei um ein zusätzliches Angebot handeln soll.

 

Herr Schulze erklärt für die CDU-Fraktion die Ablehnung des Antrags. Die vorhandene Begründung stellt ein verlässliches Dokument dar, mehr ist damit nicht erforderlich. Er kündigt zudem an, den eigenen Antrag (TOP 9) zurückzuziehen.

Auch Herr Morsbach und Herr Scharmberg lehnen für die SPD-Fraktion den Antrag ab. Auch bebilderte Broschüren helfen im Zweifel nicht konkret weiter. Die Sicherstellung der Homogenität der Siedlung ist durch die vorhandenen Unterlagen sichergestellt, zudem gibt es die Beratung. Die Rücknahme des Antrags der CDU wird ausdrücklich begrüßt.

 

Herr Wittke steht für die FDP dem Antrag durchaus positiv gegenüber. Eine bebilderte Handreichung könne sicherlich hilfreich sein, gleichwohl werden insgesamt aber nicht die Probleme der vorhandenen, aus seiner Sicht rechtlich bedenklichen Einschränkungen gelöst. So bleiben Entwicklungsfortschritte durch erneuerbare Energien bislang unberücksichtigt. Herr Laumann entgegnet, dass dies ein gänzlich anderes Thema sei. Wenn die Verordnung nicht mehr zeitgemäß sei, könne diese angepasst werden. Ein Bilderbuch wird im konkreten Fall nicht abschließend helfen, die Bewohnerschaft möge die Bauberatung nutzen.

 

Für Frau Fuhrmann entsteht der Eindruck, dass man für die Verordnung werben müsste. Eine bebilderte Broschüre könnte dies tun und entsprechend vermitteln, was geht bzw. was nicht geht. Sie wirbt daher nochmals um Unterstützung für ihren Antrag.

 

Da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, bittet Sie in ihrer Funktion als Vorsitzende um Abstimmung. Im Ergebnis empfiehlt der Ausschuss bei Zustimmung durch die Linke und Ablehnung durch SPD, Grüne und CDU der BVV mehrheitlich die Ablehnung des Antrags (keine Enthaltungen).

   
    24.06.2020 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 10.2 - vertagt
   

vertagt

   
    27.08.2020 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 9.36 - vertagt
   

vertagt

   
    23.09.2020 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 9.26 - in der BVV abgelehnt
   

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wohnen empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Ablehnung des Antrages in folgender Fassung:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten, für das Städtebauliche Erhaltungsgebiet Krugpfuhlsiedlung einen bebilderten Leitfaden für den Umgang mit der historischen Bausubstanz zu erstellen.

 

Frau BV Fuhrmann begründet als Ausschussvorsitzende des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wohnen die Beschlussempfehlung.

 

Redebeiträge: Herr BV Wittke

 

Die Beschlussempfehlung wird mit den Stimmen der SPD, der CDU, der Grünen(7) und der AfD gegen die Stimmen der LINKEN, der Gr. FDP und der Fraktionslosen Zielisch bei Enthaltung der Grünen(1) und des Fraktionslosen Kapitän beschlossen. Damit ist der Antrag abgelehnt.

Ö 9  
Verlässliche Verwaltung für die Anwohner der Krugpfuhlsiedlung  
Enthält Anlagen
1426/XX  
Ö 10  
Neu- und Erweiterungsbauten      
Ö 11  
Mitteilungen der Verwaltung      
Ö 12  
Verschiedenes - Sachstand Ankauf Wohnblock Leinestr./Oderstr.      
Ö 13  
Nächste Sitzung voraussichtlich am 16. Juni 2020      
               
 
 

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