Auszug - Mitteilungen der Verwaltung
Beleuchtung Neuköllner Tor I Herr BzStR Biedermann schildert in einem kurzen Rückblick die Bemühungen der Verwaltung. SenUVK hat in diesem Zusammenhang die Beleuchtung der Unterführung erneuert. Wie mehrfach berichtet, ist die Unterhaltung der Illuminationen haushaltsmäßig durch seine Abteilung nicht mehr abgesichert. Auch im Zuge der Haushaltsberatungen konnten keine Mittel bereitgestellt werden. Infolgedessen wird die Lichtinstallation nun zum 30.06.2020 abgeschaltet werden müssen.
Frau Fuhrmann greift die soeben erfolgten Aussagen der Verwaltung auf und fragt nach den Gründen. Herr Scharmberg begrüßt die Erneuerung der Beleuchtung in der Unterführung und die damit einhergehende, deutliche Verbesserung der Situation vor Ort. Durch die neue Beleuchtung ist ein weiterer Betrieb der Lichtinstallation - für welche auch keine weiteren finanziellen Mittel zur Verfügung stehen - damit nicht mehr zwingend erforderlich. Frau Fuhrmann bedauert dies, immerhin habe diese der Unterführung etwas von ihrer Unwirtlichkeit genommen. Sie fragt i.d.Z. ob ein Weiterbetrieb nicht günstiger als ein Rückbau wäre. Herr Groth erklärt dazu, dass der Rückbau auch Kosten verursachen wird, gleichwohl sind die laufenden Kosten aus seinem Bereich nicht mehr leistbar. Es gab daher die mehrfache Bitte, im Zuge der Haushaltsberatungen bei Interesse eine Absicherung zu erwirken, was aber nicht erfolgt ist. Herr Wittke erkundigt sich nach dem Urheberrecht. Dieses wurde nach Aussage von Herrn Groth intensiv geprüft (Veränderung nein, Rückbau ja).
Vorkaufsrecht Herr BzStR Biedermann berichtet, dass das ausgeübte Vorkaufsrecht für drei weitere Häuser in Neukölln rechtskräftig geworden ist. Das Bezirksamt hatte bereits im Juli und Dezember 2017 bzw. im Dezember 2018 sein Vorkaufsrecht für die drei Häuser ausgeübt. Gegen diese Bescheide wurden allerdings Widersprüche und dann Klagen eingereicht. Der ursprüngliche Käufer der Häuser in der Roseggerstraße, Uthmannstraße und der Harzer Straße hat die anhängigen Klagen gegen den Bezirk Neukölln zurückgezogen. Aktuell befindet sich damit nur noch der Vorkaufsfall zur Sanderstraße in der gerichtlichen Klärung.
Aktuell befinden sich die Häuser Richardstraße 6, Maybachufer 6 und Weserstraße 46 in der Prüfung. Die Mieter*innen sind vorrangig telefonisch bzw. per Mail informiert und beraten worden, da coronabedingt keine Veranstaltungen durchgeführt werden können.
Lidl Donaustraße / Erkstraße Die Verwaltung hat mehrfach über den Stand der Verhandlungen zum Bauvorhaben im Ausschuss berichtet. Die Verhandlungen mit Lidl münden in den Abschluss eines städtebaulichen Vertrags, der unterschriftsreif vorliegt.
Feld der Kirchengemeinde Rudow am Ostburger Weg (sog. Mettefeld) Die Bürgerinitiative Rudow e.V. hat ein einer Mail Behauptungen hinsichtlich einer möglichen Bebauung aufgestellt, die nicht den Tatsachen entsprechen. Zur Richtigstellung hat Herr BzStR Biedermann ein Schreiben verfasst und an die Bürgerinitiative übersendet. Das Schreiben wird über die Ausschussseite zur Verfügung gestellt.
Frau Fuhrmann erkundigt sich i.d.Z. nach der beabsichtigten Bauhöhe, welche nach Aussage von Herrn BzStR Biedermann noch nicht feststeht. Eine GFZ von 1,0 ist durchaus vorstellbar, gleichwohl soll im Vorfeld keine bewusste Aussage zur Höhe getroffen werden. Die Rahmenbedingungen werden im Wettbewerbsverfahren festgelegt. |
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