Auszug - Bebauungsplan XIV-235 „Stuthirtenweg“ - Geltungsbereichsteilung -  

 
 
38. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wohnen
TOP: Ö 6
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Wohnen Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 19.05.2020 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Neukölln, BVV-Saal, 2. Etage, Raum A202
Ort: Karl-Marx-Straße 83, 12040 Berlin
 
Beschluss


Der Stuthirtenweg befindet sich an der Grenze zwischen Berlin und dem Land Brandenburg. Zu Zeiten der Mauer verlief an seiner Stelle ein Grenzsicherungsweg. Bereits in den 1990er Jahren gab es nach Aussage von Herrn Groth mit der Gemeinde Schönefeld Gespräche über eine gemeinsame Erschließung, welche jedoch nicht zu einer gemeinsamen Umsetzung geführt haben.

 

In beiden Geltungsbereichen werden weiterhin dieselben Planungsziele verfolgt. Wesentliches Ziel der Bebauungspläne XIV-235a und XIV-235b ist die Festsetzung des Stuthirtenwegs als öffentliche Straßenverkehrsfläche zur Sicherung der Erschließung der Anliegergrundstücke. Zudem soll die Einrichtung des Berliner Mauerwegs gewährleistet werden.

 

Der Ausschuss nimmt die Geltungsbereichsteilung zur Kenntnis.


 
 

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