Auszug - Bebauungsplan XIV-235 „Stuthirtenweg“ - Geltungsbereichsteilung -
Der Stuthirtenweg befindet sich an der Grenze zwischen Berlin und dem Land Brandenburg. Zu Zeiten der Mauer verlief an seiner Stelle ein Grenzsicherungsweg. Bereits in den 1990er Jahren gab es nach Aussage von Herrn Groth mit der Gemeinde Schönefeld Gespräche über eine gemeinsame Erschließung, welche jedoch nicht zu einer gemeinsamen Umsetzung geführt haben.
In beiden Geltungsbereichen werden weiterhin dieselben Planungsziele verfolgt. Wesentliches Ziel der Bebauungspläne XIV-235a und XIV-235b ist die Festsetzung des Stuthirtenwegs als öffentliche Straßenverkehrsfläche zur Sicherung der Erschließung der Anliegergrundstücke. Zudem soll die Einrichtung des Berliner Mauerwegs gewährleistet werden.
Der Ausschuss nimmt die Geltungsbereichsteilung zur Kenntnis. |
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