Drucksache - 1580/XX
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wohnen empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Ablehnung des Antrages in folgender Fassung:
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird gebeten, für das Städtebauliche Erhaltungsgebiet Krugpfuhlsiedlung einen bebilderten Leitfaden für den Umgang mit der historischen Bausubstanz zu erstellen.
Begründung: Bekannterweise gehört die Britzer Hufeisensiedlung seit 2008 zum Weltkulturerbe. Die unmittelbar östlich anschließende Krugpfuhlsiedlung ist wegen ihrer ebenfalls besonderen und schützenswerten Eigenart Städtebauliches Erhaltungsgebiet. Um das Bild der Siedlung zu erhalten sind die Schutzziele zu beachten sowie zu vermitteln. Geeignet erscheint ein den Wünschen der Bewohnerschaft entgegen kommender Leitfaden der die Gestaltungsvorgaben in verständlicher Weise z. B. mit Gegenüberstellung „richtig“ u. „falsch“ bebildert. Dabei kann auf die kleine Broschüre „Erhaltungsverordnung Krugpfuhlsiedlung“ (2009) zurückgegriffen und diese erweitert werden. Ein entsprechender Leitfaden für die Schillerpromenade (2015) hat sich bewährt. |
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