Auszug - Bebauungspläne - XIV-287a-1 „Krugpfuhlsiedlung – Hanne Nüte“ - XIV-287b-1 „Krugpfuhlsiedlung – Rambowstraße“ - XIV-287c-1 „Krugpfuhlsiedlung – Parchimer Allee“ - Beschlussfassung für BVV -
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Für die Geltungsbereiche existieren bereits Bebauungspläne, welche jedoch hinsichtlich der Bebauung an einer Stelle inhaltlich nicht konkretisiert genug sind. Bei einer gerichtlichen Prüfung wurde dies in einem Einzelfall festgestellt. Es besteht daher die Gefahr, dass die Bebauungspläne in Gänze für unwirksam erklärt werden würden. Um solchen Entscheidungen vorzubeugen und die Entwicklung der Siedlung im gewünschten Sinne zu gewährleisten, soll durch die jeweilige Neuaufstellung der Bebauungspläne eine rechtssichere planungsrechtliche Grundlage geschaffen werden. Die Planinhalte ändern sich nicht und werden durch Herrn Groth kurz vorgestellt.
Da keine Wortmeldungen vorliegen, bittet die Vorsitzende um das Votum des Ausschusses. Die Bebauungspläne werden dazu einzeln von ihr aufgerufen. Die Ausschussmitglieder empfehlen der BVV jeweils einstimmig den Beschluss der Bebauungspläne. |
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