Zur Wahrung der Rechte aller Bürgerinnen und Bürger Neuköllns gegenüber der Verwaltung ist im Bezirk Neukölln ein ständiger Ausschuss für Eingaben und Beschwerden eingerichtet worden. Der Ausschuss ist mit 15 Bezirksverordneten, entsprechend dem Ergebnis der Wahlen zur Bezirksverordnetenversammlung von Neukölln, besetzt.
Der Ausschuss wird in der Regel erst tätig, wenn Bürgerinnen und Bürgern mit dem bezirklichen Verwaltungshandeln nicht einverstanden sind bzw. wenn Ihr Anliegen mit großer Verzögerung oder gar nicht behandelt wird.
Bei allgemeinen Anfragen an die Geschäftsbereiche des Bezirksamts empfehlen wir daher, zuerst den direkten Kontakt zum betreffenden Geschäftsbereich der Verwaltung entweder persönlich oder schriftlich bzw. über Telefon oder folgende E-Mail-Adresse: post@bezirksamt-neukoelln.de aufzunehmen.
Erst wenn Sie damit keinen Erfolg haben, wird der Ausschuss für Eingaben und Beschwerden daraus resultierende Eingaben gern mit der Verwaltung beraten und alles Erforderliche unternehmen, damit Ihrer berechtigten Kritik oder Forderung entsprochen wird.
Haben Sie Anregungen oder allgemeine Anliegen an die BVV und ihre Fachausschüsse? Dann geht es hier lang….
Der Ausschuss für Eingaben und Beschwerden hat folgende Möglichkeiten, seine Aufgaben zu erfüllen:
Er ist berechtigt
- Akteneinsicht zu nehmen, sofern dies zur Klärung oder Lösung des Sachverhaltes dienlich ist,
- die Petenten und andere Personen anzuhören,
- Auskünfte von Behörden, Anstalten, Eigenbetrieben und juristischen Personen des öffentlichen Rechts des Landes Berlin zu verlangen,
- Ortsbesichtigungen vorzunehmen.
Der Ausschuss tagt nicht öffentlich; alle Eingaben und Beschwerden werden vertraulich behandelt.
Sobald eine Eingabe oder Beschwerde eingegangen ist, wird ein Ausschussmitglied als Zuständige/r benannt. Unter Berücksichtigung eigener Feststellungen und unter Einbeziehung von Stellungnahmen der Verwaltung fertigt sie/er als Berichterstatter/in eine schriftliche Stellungnahme, die intensiv im Ausschuss beraten wird. Das Ergebnis der Beratung wird Ihnen als dem Petentin oder als Petenten dann vom Ausschuss schriftlich mitgeteilt. Aus diesen Gründen bitten wir Sie, die
Datenschutzerklärungen der BVV und des Bezirksamtes zur Kenntnis zu nehmen, da beide Institutionen mit der Bearbeitung Ihres Anlieges befasst sein werden.
- Datenschutzerklärung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin
- Datenschutzerklärung des Bezirksamtes Neukölln
Eingaben und Beschwerden werden im Ausschuss nur bearbeitet, wenn diese schriftlich eingereicht worden sind (per Post, Fax oder E-Mail). Eine Beratung/Bearbeitung findet nicht statt, wenn Angaben zur Person wie Namen und/oder Adresse fehlen. Eine Bearbeitung erfolgt in der Regel ebenfalls nicht, wenn der Ausschuss feststellt, dass er sachlich bzw. örtlich nicht zuständig ist oder andere übergeordnete Verwaltungsbehörden zuständig sind.
Ist der Grund der Eingabe zeitgleich Gegenstand eines Widerspruchs oder eines Gerichtsverfahrens, wird die Eingabe bis zum Abschluss dieser Verfahren nicht bearbeitet.
Für Nachfragen wenden Sie sich bitte schriftlich an den
Ausschuss für Eingaben und Beschwerden der BVV Neukölln
Rathaus Neukölln
Karl-Marx-Straße 83
12040 Berlin
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