Bezirksamtsbeschluss 231/17
Drucksachen der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin
XX. Wahlperiode
Sitzung am: 18.10.2017
Drs. Nr.: / XX
Lfd. Nr.:
Vorlage zur Wahl
von ehrenamtlichen Sozialpfleger(n)innen
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Bezirksverordnetenversammlung wählt die in der beigefügten Liste aufgeführten
Sozialkommissionsmitgliederfür die Dauer der bestehenden Amtszeit nach.
Begründung:
Die Mitglieder der Sozialkommissionen werden für die Dauer von 4 Jahren gewählt, zuletzt im September 2015. Die laufende Amtszeit endet am 30.09.2019. Die Nachwahl wird er-forderlich, da Mitglieder ihre ehrenamtliche Tätigkeit vorzeitig beendet haben.
Die in der beigefügten Liste aufgeführten Sozialkommissionsmitglieder erfüllen die Vor-aussetzungen für die sich aus der Praxis ergebenen Anforderungen. Sie besitzen für eine moderne Sozialhilfe in der Vielgestaltung ihrer heutigen Aufgaben Verständnis und Aufge-schlossenheit.
Rechtsgrundlage:
Verwaltungsvorschriften über den Ehrenamtlichen Dienst im sozialen Bereich (VV EaD) vom 3. August 2016.
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Die Zahl der zu wählenden Sozialkommissionsmitglieder hält sich im bisherigen Umfang. Für ihre Entschädigung sind im Kapitel 3930/412 01 ausreichende Mittel vorhanden.
Berlin-Neukölln, den 26.09.2017
Bezirksamt Neukölln von Berlin
Dr. Franziska Giffey | Jochen Biedermann |
Bezirksamt Neukölln
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