Bezirksamtsbeschluss 31/22

a. Das Bezirksamt beschließt im Anschluss an den Bezirksamtsbeschluss Nr. 05/2021 vom 12.01.2021, den Planinhalt für den Bebauungsplan 8-106 zu än-dern bzw. zu konkretisieren.
Wesentliches Planungsziel ist nunmehr die planungsrechtliche Sicherung eines Urbanen Gebietes gemäß § 6a BauNVO (statt eines Kerngebietes gemäß § 7 BauNVO) für östliche Teilflächen entlang der Karl-Marx-Straße, einer Grünflä-che mit der Zweckbestimmung „Gartenland“ im Blockinnenbereich, einer Fläche für Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung „Kindertagesstätte“ für das Grundstück Bornsdorfer Straße 37A, eines Allgemeinen Wohngebiets für die sonstigen westlichen Teilflächen entlang der Bornsdorfer Straße, einer Verkehrsfläche mit besonderer Zweckbestimmung „Fußgängerbereich“ vor dem Grundstück Bornsdorfer Straße 37A sowie von Straßenverkehrsflächen für angrenzende Straßenabschnitte.
Das Bezirksamt beschließt zudem, das Verfahren zur Aufstellung des Bebau-ungsplanes zu ändern. Der Bebauungsplan 8-106 soll nunmehr als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt werden.