Bezirksamtsbeschluss 20/22
Das Bezirksamt beschließt im Anschluss an die Beschlüsse vom 17.04.2007 (BA-Vorlage Nr. 51/07, ABl. S. 1201), vom 10.11.2009 (BA-Vorlage Nr. 182/09, ABl. S. 2643) und vom 17.07.2018 (BA-Vorlage Nr. 181/18, ABl. 2019, S. 1294), den Planinhalt des Bebauungsplanes XIV-185cbb für die Grundstücke Juliusstraße 49-53, 56-58, Bendastraße 11A, 11B, 12, Britzkestraße 1-10, 14, 16, 17, Bruno-Bauer-Straße 12, 12A, 13, 13A (Bereich 1) sowie Wederstraße 41/45, Rungiusstraße 10/12 und Bürgerstraße 38/44 (Bereich 2) im Bezirk Neukölln, Ortsteile Neukölln und Britz, zu konkretisieren.
Wesentliches Planungsziel bleibt die Festsetzung eines Allgemeinen Wohngebiets gemäß § 4 BauNVO, eines Mischgebiets gemäß § 6 BauNVO sowie von Straßenverkehrsflächen. Bezüglich der Art der baulichen Nutzung erfolgt eine Konkretisierung der Planungsziele, wonach Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke im Plangebiet nur ausnahmsweise zugelassen werden können.
Die Planunterlage für den Geltungsbereich des Bebauungsplans bildet der Planausschnitt im Maßstab 1: 5.000 vom 07.05.2018.
b. Mit der Durchführung dieses Beschlusses wird das Stadtentwicklungsamt Stadtplanung – beauftragt.
Bezirksamt Neukölln
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