Die kommunalen Gleichstellungs- und Frauenbeauftragten begrüßen das Gutachten der Sachverständigenkommission für den 1. Gleichstellungsbericht der Bundesregierung und alle daraus abgeleiteten Handlungsempfehlungen.
Ziel des von der Kommission entwickelten Leitbildes sind gleiche und tatsächliche Wahlmög-lichkeiten und Verwirklichungschancen für Frauen und Männer gerade in Ausbildung und Beruf. Wichtig ist, dass dabei ausreichend Raum für gesellschaftlich notwendige, unbezahlte Fürsorgearbeit, für Weiterbildung sowie für Eigenzeit bleibt. Erwerbsunterbrechungen dürfen langfristig nicht zu Nachteilen führen. Insgesamt gilt es, die längerfristigen Auswirkungen bestimmter Lebensentscheidungen stärker zu berücksichtigen und bewusst zu machen. Diesem Leitbild sollen sich Institutionen und Politik schrittweise annähern.
- Rollenbilder und Recht: Rollenbilder modernisieren und Recht am Leitbild der Gleichberechtigung konsistent ausrichten.
- Bildung: Abwärtsspiralen verhindern und Wahlmöglichkeiten in allen Lebensphasen fördern.
- Erwerbsleben: Fehlanreize beseitigen, Entgeltgleichheit und Aufstiegschancen schaffen.
- Zeitverwendung: Flexibilität ermöglichen und unterschiedliche Formen von Arbeit stärken.
- Alter und Bilanzierung des Lebensverlaufs
Die Bundesarbeitsgemeinschaft kommunaler Frauenbüros und Gleichstellungsstellen fordert möglichst zeitnah entsprechende Gesetze für eine innovative Gleichstellungspolitik, um damit Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass Männer und Frauen ihre Potenziale im Erwerbssystem nutzen können, neue Lebensentwürfe von Frauen und Männern unterstützt werden und gesellschaftlich notwendige Sorgearbeit abgesichert wird und nicht zu Nachteilen führt.