Öffentliche Auslegung eines Verordnungsentwurfes gemäß § 27 Absatz 3 des Berliner Naturschutzgesetzes

Unterschutzstellungsverfahren: Kalte-Grund-Pfuhl als Naturdenkmal

Bezirk Neukölln von Berlin
Naturdenkmal „Kalte-Grund-Pfuhl“ (Neuausweisung)

allgemeine Übersichtskarte – Gebiet Kalte-Grund-Pfuhl

Für das gekennzeichnete Gebiet wird ein Unterschutzstellungsverfahren gemäß § 27 des Berliner Naturschutzgesetzes durchgeführt mit dem Ziel, den Kalte-Grund-Pfuhl im Berliner Bezirk Neukölln, Ortsteil Rudow zum Naturdenkmal zu erklären.

Der Entwurf der Rechtsverordnung wird zusammen mit der Begründung und der dazu gehörenden Karte gemäß § 27 Absatz 3 des Berliner Naturschutzgesetzes für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt.

Zeitraum der Auslegung:
vom 28. Oktober bis einschließlich 27. November 2024
Montag bis Freitag
von 9 bis 17 Uhr und nach Vereinbarung
Frau ten Hoppen
Telefon: (030) 90239-1397

Online Beteiligung

Während der Ausweisung können Sie Bedenken und Anregungen schriftlich, online oder zur Niederschrift vorbringen. Die von Ihnen fristgemäß vorgebrachten Bedenken und Anregungen werden im weiteren Verfahren geprüft und in die Abwägung einbezogen. Das Ergebnis der Abwägung wird den Betroffenen mitgeteilt.

Sie können die Unterlagen hier einsehen und sich online äußern:

1. Verordnung zum Schutz des Naturdenkmals Kalte-Grund-Pfuhl im Bezirk Neukölln von Berlin

2. Begründung zur Verordnung zum Schutz des Naturdenkmals Kalte-Grund-Pfuhl im Bezirk Neukölln von Berlin

3. Karte gemäß § 27 Absatz 3 des Berliner Naturschutzgesetzes in der aktuellen Fassung

4. Fragen und Antworten – Ausweisung des Kalte Grundpfuhl als flächiges Naturdenkmal

5. Kontaktformular – Stellungnahme / Bedenken / Anregungen zum Entwurf

6. Kontaktformular für den postalischen Versand bzw. zur Übermittlung per Fax